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  • Foto: dpa

Kindesmissbrauch in 291 Fällen: Urteil: Haupttäter zu langer Haftstrafe verurteilt

Köln –

Im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach ist ein zentraler Angeklagter zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgericht Köln am Dienstag die Unterbringung des 43 Jahre alten Vaters, der seine Tochter missbraucht hatte, in der Sicherungsverwahrung an.

Jörg L. wurde schuldig gesprochen, seine 2017 geborene Tochter immer wieder missbraucht zu haben. Den Großteil der Taten hat er mit seinem Smartphone dokumentiert und Aufnahmen an gleichgesinnte Chat-Partner weitergeleitet.

Bergisch Gladbach: Prozess teilweise ohne Öffentlichkeit

Die Staatsanwaltschaft hatte für den gelernten Koch und Hotelfachmann eine Freiheitsstrafe von dreizehneinhalb Jahren gefordert. Zudem beantragte sie die anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. Sein Anwalt stellte keinen konkreten Antrag zum Strafmaß, sprach sich aber gegen eine Sicherungsverwahrung aus.

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Teile des Prozesses waren unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt worden, darunter auch die Aussage des 43-Jährigen. Den Antrag dazu hatte die Nebenklage-Anwältin gestellt, welche die Tochter vertritt. Sie wollte das Mädchen schützen. Allein die mehr als einstündige Verlesung der Anklage mit insgesamt 79 Taten war für nicht wenige Beobachter im Saal nur schwer zu ertragen gewesen.

Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach hat riesige Ausmaße angenommen

Der Deutsche aus Bergisch Gladbach gilt als Schlüsselfigur im sogenannten Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach. Ermittler waren bei Durchsuchungen bei ihm nicht nur auf riesige Mengen kinderpornografischen Materials gestoßen, sondern auch auf viele Kontakte zu anderen Männern, die in einer Parallelwelt im Netz Videos und Abbildungen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs austauschten.

Nach und nach kamen sie so immer mehr Verdächtigen auf die Spur. Im Prozess bestritt L. einem Antrag seines Verteidigers zufolge allerdings, schon im Sommer 2017 mit dem Missbrauch seiner erst im April desselben Jahres geborenen Tochter begonnen zu haben.

Verurteilter will Tochter Geld als Wiedergutmachung zahlen

Erste Missbrauchshandlungen habe es von Sommer 2018 an gegeben. Er und sein Anwalt kündigten an, dass der Angeklagte dem Mädchen 50 000 Euro auf ein Konto einzahlen wolle. Nach Angaben des Verteidigers soll das Geld als „Schadenswiedergutmachung“ dienen.

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Auf die Frage des psychiatrischen Sachverständigen, von welchem angerichteten Schaden der Angeklagte ausgehe, hatte L. geantwortet: „Also, dass das Leben meiner Frau und Tochter komplett versaut ist.“ (dpa)

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