Mann zündet einen Joint an
  • Kiffen soll für Erwachsene legal werden.
  • Foto: picture alliance/dpa

Kiffen als Thema im Bundestag: Deshalb gibt es Streit über die Cannabis-Legalisierung

Kiffen – das war am Mittwoch ein Thema im Bundestag: Das Parlament hat zum ersten Mal über die Cannabis-Freigabe beraten. Und da herrscht bisher keine entspannte Einigkeit.

Anfang 2024 soll es losgehen mit der Legalisierung der Droge. Bis Mitte Dezember muss es also im Bundestag beschlossen werden. „Das Problem wächst und es geht von alleine nicht weg, von daher müssen wir etwas machen, was die Lage besser macht“, erklärte Gesundheitsminister Karl Lauterbach vorab im Deutschlandfunk.

Laut seinem Gesetzentwurf soll Kiffen im Umkreis von 200 Metern um Schulen und Kitas verboten sein, die gleiche Verbotszone soll für die geplanten „Cannabis-Clubs“ gelten. Das sorgt für Widerspruch. Warum? Diese Regeln sorgten „für mehr Verwirrung und bürokratische Hürden als für Klarheit für Konsumierende und Behörden“, kritisierte Kristine Lütke, die sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion.

Dirk Heidenblut, SPD-Berichterstatter für Drogen- und Suchtpolitik im Bundestag, sagte dem „Tagesspiegel“, diese Abstandsregeln würden „massive Unsicherheiten für Konsumenten und Ordnungskräfte“ schaffen: „Hier müssen andere Lösungen her.“

Cannabis-Freigabe: Richterbund befürchtet mehr Fälle für Gerichte

Der Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, kritisierte: „Das sehr kleinteilige Gesetz mit Dutzenden Bußgeldtatbeständen würde einen hohen Kontrollaufwand, zahlreiche Streitfragen und viele neue Fällen für die Gerichte nach sich ziehen.“ Lauterbach erwartet das Gegenteil, weil Schwarzmarkt und Dealer zurückgedrängt würden und Konsumenten keine Strafverfahren mehr drohten.

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CDU und CSU sind komplett dagegen. Alexander Dobrindt (CSU): „Lauterbach legalisiert eine gefährliche Droge und setzt sich dabei über alle Warnungen der Experten aus Medizin, Polizei und Justiz hinweg.“

Geplant ist, Cannabis von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Ab 18 soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden, ebenso der private Anbau von maximal drei Pflanzen.

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