Am Produktionsstandort Mannheim von Coca-Cola Europacific Partners - CCEP Deutschland GmbH werden abgefüllte 0,33 Liter Mehrweg Glas Coca-Cola Flaschen über ein Förderband transportiert.
  • Frisch abgefüllte Coca-Cola-Flaschen laufen über ein Förderband. (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck

Kartellverfahren gegen Coca-Cola – wurden Supermärkte unter Druck gesetzt?

Das Geschäftsgebaren von Coca-Cola ruft Deutschlands oberste Wettbewerbshüter auf den Plan. Der US-Konzern hat im hiesigen Getränkemarkt eine mächtige Position inne – in den Augen des Bundeskartellamts könnte der Softdrinkhersteller diese Stellung missbraucht haben.

Wegen möglicher wettbewerbswidriger Rabattgestaltung habe man ein Verfahren gegen Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH eingeleitet. Dies gab das Bundeskartellamt am Dienstag in Bonn bekannt. „Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Coca-Cola durch die Ausgestaltung seiner Konditionen gegenüber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere die Rabattgestaltung, andere Unternehmen in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten behindern könnte“, erklärte Behördenchef Andreas Mundt. „Dem werden wir nun näher nachgehen.“

Bonn: Bundeskartellamt ermittelt gegen Coca-Cola

Das Unternehmen bestätigte die Ermittlungen auf Anfrage. „Wir sind davon überzeugt, dass das bewährte Geschäftsmodell von Coca-Cola Europacific Partners in Deutschland mit einem ausgewogenen Preis- und Konditionskonzept rechtskonform ist. Es beruht auf einem fairen Prinzip von Leistung und Gegenleistung“, sagte Vizepräsidentin Andrea Weckwert.

Das Bundeskartellamt will in dem Verfahren nach eigenen Angaben zunächst prüfen, ob Coca-Cola auf dem Markt für Softdrinks über eine marktbeherrschende Stellung verfügt. Damit unterläge es besonderen kartellrechtlichen Vorgaben. Außerdem soll untersucht werden, ob die von Coca-Cola gegenüber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel geforderten Konditionen den Vorgaben entsprechen.

Das Unternehmen soll Einzelhändler unter Druck gesetzt haben

Dabei soll es auch um die Frage gehen, ob Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels in unzulässiger Weise dazu veranlasst worden sein könnten, die gesamte Produktpalette von Coca-Cola abzunehmen, im Regal zu platzieren und zu bewerben. Dadurch könnten andere Getränkehersteller wettbewerbswidrig benachteiligt worden sein.

Das könnte Sie auch interessieren: Champagner-Diebe liefern sich filmreife Verfolgungsjagd mit der Polizei

Coca-Cola Europacific Partners übernimmt im Auftrag der Coca-Cola Company die Abfüllung und den Vertrieb aller Getränkemarken des Unternehmens in Deutschland. Zur Produktpalette gehören unter anderem die Marken Fanta, Sprite und Mezzo Mix. (dpa/mp)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp