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  • Ein israelischer Mann hält ein Smartphone in der Hand, auf dem der sogenannte "Grüne Pass" abgebildet ist.
  • Foto: picture alliance/dpa | Ilia Yefimovich

Italien führt den „Grünen Pass“ ein: Was kommt auf Urlauber zu?

Ab sofort muss jeder in Italien für viele Veranstaltungen einen „Grünen Pass“ vorlegen. Was bedeutet das und welche Nachweise müssen Touristen im Italien-Urlaub nun vorweisen?

Derzeit steigen die Coronazahlen in Italien. Am Freitag lag die Sieben-Tage-Inzidenz laut Johns Hopkins University bei 66,6 – und somit über der kritischen Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Ein Mittel gegen die steigenden Infektionszahlen soll nun der „Grüne Pass“ sein. Seit dem 6. August muss jeder, der in das Land reist, ein Einreiseformular mitbringen, außerdem wird der „Grüne Pass“ obligatorisch – dieser Pass ist das digitale Covid-Zertifikat der EU, wie es von Ärzten, Apotheken oder Impfzentren ausgestellt wird. Dieses gilt auch in Italien.

Jeder, der in Italien in der Innengastronomie essen, ins Museum oder in eine Therme möchte und älter als zwölf Jahre alt ist, muss entweder einen maximal 48 Stunden alten Schnelltest, einen Genesungsnachweis oder einen Impfnachweis vorzeigen.

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Diese Regelungen gelten auch für Kultur- oder Sportveranstaltungen im Freien, Schwimmbäder, Fitnessstudios und Vergnügungsparks. Wobei Kinder unter zwölf Jahren von dieser Pflicht befreit sind. Gastronomen und Unternehmer müssen sich die Nachweise vorzeigen lassen, andernfalls drohen Geldstrafen. Ab September müssen auch Lehrer, Studenten und Uni-Dozenten solche Nachweise erbringen. Der „Grüne Pass“ wird dann auch in Fernzügen, Fernbussen und auf Fähren gebraucht.


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„Grüner Pass“: Was bedeutet das für Urlauber?

Bereits beim Einreisen nach Italien ist ein negativer Coronatest oder ein Nachweis für eine vollständig abgeschlossene Impfung vorzuweisen. Als vollständig geimpft gilt, wessen Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurück liegt. Genesen ist, wer nachweisen kann, dass er eine Infektion bereits überstanden hat. Alle, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, müssen mindestens einmal geimpft sein, um als genesen zu gelten. Kinder benötigen in diesem Fall bereits ab sechs Jahren einen negativen Covid-19-Test, so der ADAC.

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Die Nachweise eines der „drei G“ (geimpft, genesen, getestet) müssen auf Italienisch, Französisch, Englisch oder Spanisch vorliegen. Und für Hotels ist derzeit noch kein „Grüner Pass“ nötig. „Wir können unsere Gäste also beruhigen“, erklärte der Präsident des Hotelverbandes Federalberghi, Bernabò Bocca. Für Gäste seien auch beim Essen in den Hotels keine Nachweise nötig. Nur wer in einem Hotelrestaurant drinnen essen will und dort nicht Gast ist, muss Nachweise vorlegen. (toen/dpa)

Eine Grafik, die eine Umfrage bezüglich des „Grünen Pass“ in Deutschland zeigt. picture alliance/dpa/dpa Grafik | dpa-infografik GmbH
Eine Grafik, die eine Umfrage bezüglich des „Grünen Pass“ in Deutschland zeigt.
Eine Grafik, die eine Umfrage bezüglich des „Grünen Pass“ in Deutschland zeigt.

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