Lufthansa-Maschine
  • Die Lufthansa wurde wegen irreführender Werbung gerügt.
  • Foto: picture alliance/dpa | Felix Hörhager

Irreführend: Lufthansa hat wegen Werbung Ärger mit Behörden

Die Lufthansa wurde gerügt: Auf einem Werbeplakat verspricht das Unternehmen etwas, das die Selbstregulierungsbehörde Advertising Standards Authority (ASA) der britischen Werbebranche als irreführend befand. Im Mittelpunkt: der Faktor Umwelt.

Auf dem Plakat ist der Bug eines Flugzeugs zu sehen, dessen untere Hälfte durch eine Ansicht der Erde aus dem Weltall ersetzt ist. Versehen ist das Plakat mit dem Slogan „Connecting the world. Protecting its future.“ („Die Welt verbinden. Ihre Zukunft schützen.“) Das gebe nicht die Realität wieder, befand die Advertising Standards Authority (ASA) laut einem Bericht der britischen Nachrichtenagentur PA.

Zur Begründung hieß es, die Botschaft könne von Verbrauchern leicht so verstanden werden, als habe die Lufthansa bereits erhebliche Schritte vollzogen, die ihren negativen Einfluss auf die Umwelt vermindern. Viele der von der Fluggesellschaft eingeleiteten Initiativen würden aber erst in Jahren oder gar Jahrzehnten Ergebnisse zeigen.

Die Selbstregulierungsbehörde der britischen Werbebranche hat ein Plakat der Lufthansa gerügt, weil sie dessen Botschaft als irreführend befand. Asa/PA Media/dpa
Erde verschmilzt mit Flugzeug
Die Regulierungsbehörde der britischen Werbebranche hat ein Plakat der Lufthansa gerügt, weil sie dessen Botschaft als irreführend befand.

Lufthansa wollte Umwelteinfluss thematisieren

Lufthansa hatte argumentiert, das Plakat sei dazu gedacht gewesen, Verbraucher auf die Bemühungen des Unternehmens zur Reduzierung der Folgen des Fliegens auf die Umwelt aufmerksam zu machen. Damit sei nicht der Anspruch verbunden, keinerlei Schaden an der Umwelt zu verursachen und es sei falsch, davon auszugehen, dass der durchschnittliche Verbraucher dies so verstehe.

Das könnte Sie auch interessieren: Lufthansa-Chaos: Ursache offenbar gefunden

Die ASA ist eine Selbstregulierungsbehörde der Werbewirtschaft in Großbritannien. Sie hat keine Zwangsmittel, um ihre Entscheidungen durchzusetzen. Trotzdem gelten diese als bindend. (dpa/mp)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp