HHC-Gummibärchen
  • HHC-Gummibärchen (Symbolfoto)
  • Foto: IMAGO/Pond5 Images

In Deutschland legal: EU-Land will HHC-Süßigkeiten verbieten – „Situation ist ernst“

Nach einer Welle mutmaßlicher Vergiftungsfälle bei Kindern und Jugendlichen will Tschechien Süßigkeiten mit dem Stoff Hexahydrocannabinol (HHC) verbieten.

„Die Situation ist ernst und deshalb werden wir so schnell wie möglich eine Lösung finden“, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums der Agentur CTK zufolge am Montag in Prag. Man könne eigens eine Verordnung herausgeben oder den Stoff auf eine bestehende Liste verbotener Drogen setzen.

Vor allem in der nordwestlichen Verwaltungsregion um Karlsbad (Karlovy Vary) an den Grenzen zu Sachsen und Bayern hatten Ärzte zuletzt vermehrt über Vergiftungen oder Unverträglichkeitsreaktionen bei Kindern und Jugendlichen berichtet, die Süßigkeiten wie Bonbons mit HHC konsumiert hatten.

Allein am zurückliegenden Wochenende soll der Rettungsdienst dort siebenmal zu solchen Fällen ausgerückt sein. Die Mediziner berichteten von Bewusstseinsstörungen, Stimmungsschwankungen, Übelkeit und Anzeichen von Aggressivität. Die tschechische Polizei hat Ermittlungen aufgenommen. 

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Hexahydrocannabinol ist ein psychoaktives Cannabinoid. In Deutschland wird es nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) von den einschlägigen Gesetzen wie dem Betäubungsmittelgesetz und dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz bisher nicht erfasst. In anderen Ländern wie Österreich und Finnland sind Handel und Herstellung bereits verboten. (mp/dpa)

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