Mann im blauen Shirt

Issa Al H., der Angeklagte im Prozess um den Solingen-Anschlag mit drei Toten, im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Foto: picture alliance/dpa | Federico Gambarini

Hochsicherheitstrakt: Hier wird dem Solingen-Attentäter der Prozess gemacht

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Auf dem „Festival der Vielfalt“ wütete in Solingen ein Messerstecher und tötete drei Menschen. Kurz danach reklamiert die Terrorgruppe Islamischer Staat den Anschlag für sich. Jetzt hat der Angeklagte gestanden.

Im Strafprozess um den mutmaßlich islamistischen Terroranschlag von Solingen mit drei Toten hat der Angeklagte die Tat gestanden. In einer Erklärung, die seine Verteidiger für ihn abgaben, räumte der Syrer Issa al H. den Messerangriff ein, bei dem drei Menschen starben. „Ich habe schwere Schuld auf mich geladen. Ich bin bereit, das Urteil entgegenzunehmen“, hieß es in der Erklärung.

Die Bundesanwaltschaft wirft Issa al H. dreifachen Mord und zehnfachen versuchten Mord vor. Außerdem soll er IS-Terrorist sein und wenige Stunden vor der Tat am Abend des 23. August 2024 dem sogenannten Islamischen Staat in Videos die Treue geschworen haben. 

Prozess im Hochsicherheitstrakt

Er habe in islamistisch-dschihadistischen Foren gezielt Kontakt zum IS gesucht, sagte ein Vertreter der Bundesanwaltschaft kurz vor Beginn des Prozesses. Ideologische Operateure des IS hätten ihn dann – auch bei der Auswahl der Tatwaffe – angeleitet. Der Angeklagte betrat den Gerichtssaal bekleidet mit einem blauen T-Shirt und hielt den Kopf auf der Anklagebank überwiegend gesenkt.

Der Prozess findet im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf statt. Sowohl Verletzte als auch Angehörige von Todesopfern des Anschlags treten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Insgesamt sind es zwölf Nebenkläger. 

Zeugen und Sachverständiger sollen angehört werden

Das Oberlandesgericht hat bis 24. September 22 Verhandlungstage angesetzt. Es sollen fast 50 Zeugen und mehrere Sachverständige gehört werden.

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„Die Tat ist für uns als Solinger unbegreiflich und an Sinnlosigkeit nicht zu überbieten“, sagte Rechtsanwalt Simon Rampp, der acht Nebenkläger vertritt. „Die Bundesanwaltschaft hat aus unserer Sicht die Tat vollumfänglich aufgeklärt. Es gibt viele Zeugen und Videoaufnahmen.“ Als Strafe müsse „alles her, was das Gesetz zu bieten hat“. (dpa)

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