Illustration des neuen „X“-Logos mit Inhaber Elon Musk.
  • „X“-Eigentümer Elon Musk (Symbolbild)
  • Foto: IMAGO / NurPhoto

Hass und Hetze: EU ermittelt gegen Onlinedienst von Elon Musk

Schon länger wird Elon Musks Plattform „X“ (vormals „Twitter“) wegen der Verbreitung von Falschinformationen sowie Hass und Hetze kritisiert. Nun zieht die EU-Kommission Konsequenzen.

Die Europäische Kommission eröffnet ein Verfahren gegen die Online-Plattform „X“ (ehemals „Twitter“). Es soll geprüft werden, ob „X“ gegen EU-Regeln zum Risikomanagement und zur Moderation von Inhalten, zur Werbetransparenz und zum Datenzugriff für Forscher verstoßen hat, wie die Behörde am Montag in Brüssel mitteilte.

Brüssel: EU-Kommssion eröffnet Verfahren gegen „X“

Zudem geht es um sogenannte Dark Patterns. Das sind Praktiken, mit denen darauf abgezielt wird, dass die Fähigkeit der Nutzer, eine autonome und informierte Auswahl oder Entscheidung zu treffen, maßgeblich verzerrt oder beeinträchtigt wird.

„X“ steht schon länger in der Kritik nicht entschieden genug gegen Falschinformationen und Hassrede auf der Plattform vorzugehen. Die EU-Kommission hatte nach zahlreichen Hinweisen auf illegale und irreführende Beiträge zum Gaza-Krieg bereits eine offizielle Anfrage an das soziale Netzwerk gestellt. Online-Plattformen werden von einem neuen EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) verpflichtet, strikt gegen illegale Inhalte wie zum Beispiel Hassrede und Hetze im Netz vorzugehen.

Dem Unternehmen droht eine hohe Geldbuße

Nach Angaben der EU-Kommission ist es das erste Verfahren, das aufgrund des neuen Gesetzes gegen eine Online-Plattform durchgeführt wird. Am Ende eines solchen Verfahrens könnte eine hohe Geldbuße stehen.

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Die Untersuchung soll nun die Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf die Verbreitung illegaler Inhalte in der EU prüfen. Daneben konzentriert sich das Verfahren auf die Frage, wie wirksam die Maßnahmen gegen Informationsmanipulation und für mehr Transparenz auf der Plattform sind. Insbesondere der blaue Haken für Accounts, die mit Abonnements verknüpft sind, soll auf den Prüfstand gestellt werden. (dpa/mp)

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