• Deutsche Soldaten in Uniform
  • Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Gerichtsurteil gegen Soldaten: Der Hitlergruß ist keine Tanzbewegung

Bei einer Truppenfeier zeigt ein Soldat auf der Tanzfläche den Hitlergruß. Er bestreitet den Vorwurf – es sei lediglich ein HipHop-Move gewesen. Das Bundesverwaltungsgericht lässt das jedoch nicht gelten.

Ein Hitlergruß ist keine Tanzbewegung – das geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor. Zwischen „einem förmlichen Erweisen des Hitlergrußes in angespannter Grundstellung und Tanzbewegungen“ bestehen deutliche optische Unterschiede, stellen die Richter in ihrem Urteil klar. Damit bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Kürzung der Dienstbezüge eines Soldaten um ein Zwanzigstel für die Dauer von zwölf Monaten.

Soldat zeigt Hitlergruß auf Tanzfläche

Der Zeitsoldat und Oberfähnrich war nach Angaben eines Zeugen, bei einer Feier im Mannschaftsheim auf der Tanzfläche in Grundstellung gegangen und hatte mindestens einmal eindeutig den Hitlergruß gezeigt, berichtet der „Spiegel“.

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Ein weiterer Zeuge hatte angegeben, dass er über seinen Kameraden irritiert war, als dieser vorher mit ausgestrecktem rechtem Arm „Abklatschen“ wollte. Ein anderer Soldat hatte dem betrunkenen Kameraden zunächst unterstellt, „Gleichgewichtsübungen“ zu machen – dann stufte er den ausgestreckten Arm aber doch als Hitlergruß ein.

Beschuldigter bestreitet Vorwürfe

Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe. Er habe nur getanzt und „typische Rap-Bewegungen gemacht“, also den Arm hoch- und wieder runter bewegt. Das Truppendienstgericht sprach den Soldaten frei, weil es nicht ausgeschlossen sei, dass das „Tanz-Gehabe“ des Soldaten als Hitlergruß missverstanden worden sei. Der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts kam nun jedoch zu einem anderen Schluss, die Zeugenangaben seien glaubwürdig.

Ein einmaliger Hitlergruß bei einem Soldaten stelle ein Dienstvergehen dar. Er habe damit vorsätzlich seine Pflicht verletzt, „durch sein gesamtes Verhalten für die Einhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten“, urteilte das Gericht.

Der Mann kommt mit dieser milden Strafe davon, da der Militärische Abwehrdienst keine rechtsradikale Gesinnung feststellen konnte und der Soldat zu der Zeit betrunken gewesen sei. Es bestehe aber ebenfalls ein mehrjähriges faktisches Beförderungsverbot. (vd)

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