Der Hinterkopf eines Anwalts ist vor mehreren Gesetzbüchern zu sehen (Symbolbild)
  • Der Intendant der Komödie in München soll Frauen sexuell missbraucht haben.
  • Foto: (c) dpa

„Sie wollte, dass ich weitermache“: Theaterchef soll Schlafende missbraucht haben

Ein Theaterchef soll in München mehrere Frauen missbraucht haben – zum Teil als diese schliefen. Seine Opfer sollen das so gewollt haben, ließ der Angeklagte nun vor Gericht ausrichten.

Der Intendant der Komödie im Bayerischen Hof, Thomas Pekny, hat Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs am Donnerstag vor dem Landgericht München zurückgewiesen. Die Frauen hätten freiwillig mitgemacht, behauptete der Angeklagte. Ihm wird vorgeworfen, sich an schlafenden Frauen vergangen und dies auch noch fotografiert und gefilmt zu haben.

„Ich würde so etwas nie tun, ohne zuvor zu fragen“, ließ der Angeklagte über seine Verteidigerin verlesen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 69-Jährigen vor, betrunkene Frauen auf dem Oktoberfest angesprochen und mit in die Proberäume seines Theaters genommen zu haben. Dort soll er sich an den schlafenden Frauen vergangen und davon Videos und Fotos gemacht haben. Angeklagt sind drei Fälle aus den Jahren 2015 und 2016.

„Sie wollte, dass ich weitermache“

Die Frauen seien damit einverstanden gewesen, betonte Pekny in der Erklärung seiner Anwältin. Er habe auch „gefragt, ob ich weitermachen darf, wenn sie einschläft“, sagte er über einen der drei Fälle, die ihm von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt werden. „Sie wollte, dass ich weitermache“, sagte er über einen anderen.

Für Teile der Verteidigererklärung, in der es um „intimere Details“ und die „Krankheitsgeschichte“ des Angeklagten gehen sollte, schloss das Gericht die Öffentlichkeit aus, um Peknys Intimsphäre zu wahren. Auch für die Vorführung der Videos wurden Zuschauer und Presse ausgeschlossen – aus Sorge um die „Gefährdung der Sittlichkeit“.

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Drei Verhandlungstage hat das Landgericht München I für den Prozess angesetzt. Das Urteil könnte damit am Mittwoch kommender Woche fallen. Bis zum Urteil gilt die Unschuldsvermutung. (dpa)

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