Frau in Sauna

Eine Frau in der Sauna (Symbolfoto) Foto: picture alliance / imageBROKER | Oleksandr Latkun

Frauen heimlich in der Sauna gefilmt – die wehren sich nun

kommentar icon
arrow down

Ein Voyeur hat zwei nackte Frauen in der Sauna gefilmt – heimlich. Man könnte meinen, dass dies illegal ist. Doch der Täter ist ungestraft davongekommen. Jetzt haben die Opfer eine Petition gestartet, die sich an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) richtet.

Rebecca und Anne aus Leipzig wurden im Juli heimlich von einem Mann in der Sauna gefilmt, wie sie in ihrer Petition berichten, die sie am Donnerstag gestartet haben. Die beiden Frauen riefen die Polizei, das Handy des Täters wurde von der Staatsanwaltschaft in Beschlag genommen und die Ermittlungen begannen. Weitere heimliche Aufnahmen von nackten Frauen wurden auf dem Handy des Voyeurs gefunden. Er gestand die Tat.

Frauen in der Sauna gefilmt: Verfahren wurde eingestellt

Obwohl die Beweislage klar und das Geständnis des Täters vorlag, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Tenor: Das Verhalten des Voyeurs sei zwar moralisch verwerflich, aber nicht strafbar, da eine Sauna laut Gesetz kein „geschützter Raum“ sei.

Paragraf 201a des Strafgesetzbuchs besagt: Wer sich nackt in einem geschützten Raum befindet, darf nicht unbefugt gefilmt werden. „Für eine Sauna einer Wellnessoase gilt das aktuell nicht – für Duschen in Schwimmbädern übrigens auch nicht. Wie kann das sein?“, fragen die zwei Opfer.

Petition wurde gestartet

„Wir fordern, dass § 201a StGB um Orte wie Saunen und Duschen erweitert oder ein neues Gesetz geschaffen wird, das unsere Körper vor ungewollten Nacktaufnahmen – insbesondere in öffentlich zugänglichen Bereichen – schützt“, schreiben Rebecca und Anne in ihrer Petition.

Das könnte Sie auch interessieren: Sexualisierte Gewalt: In Frankreich gilt „Nur Ja heißt Ja“ – was ist mit Deutschland?

Sie richten sich direkt an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Die Chancen, dass sie mit ihrem Anliegen Gehör finden, stehen nicht schlecht. Die Bundesjustizministerin betonte kürzlich in einem Interview, dass ihr Ministerium gerade prüfe, wie man digitalen Voyeurismus „kriminalpolitisch und rechtsstaatlich überzeugend“ regeln könne. Und auch Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) sprach sich bereits im Juni für eine Änderung von Paragraf 201a aus.

Für den Tatverdächtigen gab es bislang nur eine Konsequenz: Er soll von der Sauna lebenslanges Hausverbot erhalten haben. Der Mann ist dort bereits bekannt: Laut „Leipziger Volkszeitung“ ist er schon mehrere Male negativ in der Sauna aufgefallen, weil er sich zu nah an Besucherinnen gesetzt habe.

Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp
test