Es geht um Media Markt und Saturn: Grünes Licht für Mega-Elektro-Deal
Jetzt gibt es grünes Licht: Das Bundeskartellamt hat den Deal um MediaMarkt und Saturn freigegeben. Der chinesische E-Commerce-Gigant JD.com darf die Gesellschaft Ceconomy übernehmen, zu der die beiden bekannten Elektro-Märkte gehören. Auch Hamburger Filialen wären dadurch betroffen.
„JD.com ist bislang nur in sehr geringem Umfang in Deutschland aktiv. Der Zusammenschluss weist deshalb nur wenige wettbewerbliche Berührungspunkte auf und gibt keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken“, so der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, am Donnerstag. Ganz durch ist der Deal damit aber noch nicht: Das Amt gibt zugleich den Hinweis, dass eine Prüfung von sicherheitspolitischen Aspekten dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterliege. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) könnte also noch ein Veto einlegen, wenn sie sicherheitspolitische Bedenken gegen den Deal haben sollte.
Media Markt und Saturn: Auch Hamburger Filialen betroffen
Der chinesische E-Commerce-Riese JD.com will bei Ceconomy neuer Mehrheitsaktionär werden. Das Angebot entspricht einem Unternehmenswert von 4 Milliarden Euro. JD. com ist nach Angaben des Kartellamts „Chinas größter Einzelhändler nach Umsatz und insbesondere in den Bereichen Onlinehandel und E-Commerce-Logistik aktiv“. Ende Juli hatten die beiden Konzerne mitgeteilt, dass eine Investmentvereinbarung zur Übernahme des Düsseldorfer Unternehmens durch JD. com geschlossen worden sei.
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Wie genau sich der Deal auf die Elektro-Märkte Saturn und MediaMarkt auswirkt, ist noch unklar. In Hamburg gibt es derzeit einen Saturn-Markt in Bergedorf und sechs MediaMarkt-Filialen im Stadtgebiet, darunter die prominente ehemals Saturn-Filiale an der Mönckebergstraße, die vergangenes Jahr als „Tech Village Hamburg” neueröffnete. Eine wesentliche Änderung der Marken- oder Unternehmensstruktur sei zunächst nicht geplant, hatte Ceconomy im Juli erklärt. Der chinesische Konzern habe zudem beteuert, bestehende Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge für drei Jahre beizubehalten, auch Kündigungen oder Standortschließungen solle es im Rahmen der Transaktion nicht geben. (dpa/afp/mp)
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