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Der Angeklagte im Gericht
  • Der 50-jährige Vater muss sich jetzt vor dem Amtsgericht Mönchengladbach verantworten.
  • Foto: picture alliance/dpa | Martin Höke

Er hauste mit seinen Kindern in einem Zelt im Wald – und schlug sie mit dem Gürtel

Vor dreieinhalb Jahren entdeckt die Polizei in einem Wald bei Mönchengladbach drei verwahrlost wirkende Kinder. Nun steht ihr Vater vor Gericht. Er ist wegen Kindesentführung vorbestraft.

Der 50-Jährige ist angeklagt, weil er seine Kinder misshandelt und mit ihnen in einem Wald gehaust haben soll. Die damals drei bis sechs Jahre alten Kinder waren im Oktober 2020 von Polizisten in einem Wald entdeckt worden, wo sie mit ihren Eltern in einem Zelt hausten.

Er ist bereits ein vorbestrafter Kindesentführer

Dem 50-Jährigen werden nun Misshandlung von Schutzbefohlenen und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht vorgeworfen. Wie beim Prozessbeginn am Montag bekannt wurde, ist der Mann ein vorbestrafter Kindesentführer.

Die Eltern sollen den Kindern nicht nur den Besuch von Ärzten und Schule vorenthalten haben. Der Angeklagte soll seine beiden Söhne (5/6) und deren kleine Schwester (3) laut Anklage misshandelt haben, indem er sie regelmäßig mit einem Gürtel schlug.

Die Ehefrau des Mannes wird polizeilich gesucht

Als die Kinder von der Polizei gefunden wurden, waren sie verdreckt, trotz herbstlicher Temperaturen leicht bekleidet und barfuß und sie hatten zahlreiche Blutergüsse. Das Jugendamt hatte bereits nach der fünfköpfigen Familie gesucht. Die Eltern wurden festgenommen, die Kinder vom Jugendamt in Obhut genommen.

Beim Prozessauftakt setzte sich der Angeklagte mit einer Bibel in der Hand auf die Anklagebank. Der 50-Jährige bezeichnet sich als christlichen Fundamentalisten und hat laut Gericht die Vorwürfe bei einer Vernehmung bereits eingeräumt. Die Ehefrau kam in eine psychiatrische Landesklinik, tauchte später ab und wird gesucht. 

Kinder sind „psychisch erheblich gestört“

Laut psychiatrischem Gutachten sind die beiden Jungen und ihre kleine Schwester in ihrer Entwicklung emotional und psychisch erheblich gestört. Weil seiner ersten Ehefrau das Sorgerecht für seine Kinder aus erster Ehe zugesprochen worden war, hatte er die Kinder vor zwölf Jahren nach Ägypten und in den Sudan entführt.

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Das Landgericht Lüneburg hatte ihn deshalb 2012 zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Für den Prozess sind bis zum 8. April drei Verhandlungstage angesetzt. (dpa/mp)

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