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Wenn Jugendliche Nacktbilder von sich selbst verschicken, kann das strafrechtliche Folgen haben.
  • Wenn Jugendliche Nacktbilder von sich selbst verschicken, kann das strafrechtliche Folgen haben.
  • Foto: imago/GlobalImagens

Strafbar: Polizei warnt Jugendliche vor Versenden eigener Nacktfotos

Mit der neuen Kampagne #dontsendit warnt das Bundeskriminalamt Kinder und Jugendliche davor, eigene Nacktbilder über Messengerdienste oder Soziale Netzwerke zu verschicken. Dies könne unter anderem ernste strafrechtliche Folgen haben, teilte das Bundesinnenministerium am Dienstag in Berlin mit.

„Dieses Phänomen spielt im Deliktsbereich der kinder- und jugendpornografischen Inhalte eine große Rolle”, erläuterte das Ministerium. Mehr als 40 Prozent der Tatverdächtigen in der polizeilichen Kriminalstatistik 2022 seien unter 18 Jahre alt gewesen. „Don’t send it” heißt übersetzt „Verschicke es nicht”.

Die Verbreitung von Kinderpornographie nimmt zu

„Das Versenden von Nacktaufnahmen ist keineswegs ein Schulhofspaß, sondern kann schlimme Folgen haben”, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Viele Kinder und Jugendliche seien sich nicht bewusst, welche Gefahren damit einhergingen. „Seit Jahren steigen die Fallzahlen bei der Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten durch Kinder und Jugendliche selbst”, erläuterte Faeser. „Diese Entwicklung müssen wir durch Sensibilisierung und Prävention stoppen.”

Experten warnten davor, dass solche Aufnahmen beispielsweise von anderen Menschen weitergeleitet und veröffentlicht werden. Neben der eigenen Familie könnten Freunde, Nachbarn, Lehrkräfte oder künftige Arbeitgeber die Bilder finden. „Das kann zu Mobbing in der Schule oder am Arbeitsplatz, Verunglimpfungen in den sozialen Medien oder anderen Folgen führen.”

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Wenn Kinder unter 14 Jahren Nacktbilder oder -videos von sich machen, dann sind dies kinderpornografische Inhalte, wie das Ministerium erläuterte. Wer solche Aufnahmen herstellt, versendet, empfängt, weiterleitet oder speichert, macht sich strafbar. „Seit dem Sommer 2021 handelt es sich dabei um ein Verbrechen.” Auch jugendpornografische Fotos von Jugendlichen im Alter von unter 18 und mindestens 14 Jahren können strafrechtliche Folgen haben. (dpa)

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