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Ein Radfahrer steht neben einem Auto von Mercedes mit Dieselantrieb.
  • Das Urteil des EuGH lässt Tausende Diesel-Fahrer hoffen.
  • Foto: Marijan Murat/dpa

Dieses Gerichtsurteil könnte Diesel-Fahrer freuen

Können Diesel-Käufer Schadenersatz verlangen, wenn das Auto mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist? Ja, sagt der EuGH in einem wegweisenden Urteil.

Wer ein Auto mit unzulässiger Abschalteinrichtung gekauft hat, hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) deutlich bessere Chancen auf Schadenersatz. Autohersteller können auch dann haften, wenn sie ohne Betrugsabsicht einfach nur fahrlässig gehandelt haben. Das entschied der EuGH in Luxemburg – und versetzte damit Autoherstellern einen empfindlichen Schlag. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bislang übrigens deutlich industriefreundlicher geurteilt.

Aber: Der Schadenersatzanspruch besteht nur, soweit die Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung unzulässig und dem Käufer tatsächlich ein Schaden entstanden ist, so der EuGH. Ob die Abschalteinrichtung, hier ein sogenanntes Thermofenster von Mercedes, gegen das Gesetz verstößt, hat der Gerichtshof nicht entschieden. Das müssen deutsche Gerichte klären. Hintergrund des Verfahrens war eine Schadenersatzklage aus Deutschland gegen den Stuttgarter Autobauer.

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Der EuGH hatte in vergangenen Urteilen allerdings klargestellt, dass Thermofenster nur in ganz engen Grenzen als zulässig anzusehen sind. Thermofenster sind Teil der Motorensteuerung, die bei kühleren Temperaturen die Abgasreinigung drosseln. Autohersteller argumentieren, das sei notwendig, um den Motor zu schützen.

Mercedes gibt sich nach dem Urteil gelassen

Mercedes gab sich nach dem Urteil gelassen: „Mercedes-Benz-Fahrzeuge, die von einem Rückruf betroffen waren oder sind, können nach entsprechenden Software-Updates dauerhaft weiter uneingeschränkt genutzt werden. Wie nationale Gerichte die Entscheidung des EuGH in Bezug auf das nationale Recht anwenden werden, bleibt abzuwarten“, teilte der Autohersteller mit.

Die Entscheidung aus Luxemburg dürfte große Auswirkungen auf viele Fälle in Deutschland haben. Um das EuGH-Urteil abzuwarten, hatten Gerichte aller Instanzen massenhaft Diesel-Verfahren auf Eis gelegt, bei denen es auf diese Frage ankommt. Allein beim BGH sind im Moment mehr als 1900 Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden anhängig, die deutliche Mehrzahl war wegen des EuGH-Verfahrens erst einmal zurückgestellt worden. (dpa/miri)

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