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Der Angeklagte (l., verdeckt) steht vor beim Prozessauftakt mit seinem Anwälten im Gerichtssaal zusammen.
  • Der Angeklagte (l., verdeckt) steht beim Prozessauftakt im September 2023 mit seinem Anwälten im Gerichtssaal zusammen. (Archivbild)
  • Foto: Andreas Arnold/dpa Pool/dpa

Cum-Ex-Skandal: Edel-Anwalt muss ins Gefängnis

Im milliardenschweren Steuerskandal um Cum-Ex-Aktiengeschäfte ist das nächste Urteil gefallen. Das Landgericht Frankfurt verhängte am Dienstag eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gegen einen früheren Top-Anwalt .

Der Mann aus der Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer wurde wegen Beihilfe zu schwerer Steuerhinterziehung in vier Fällen verurteilt. Damit wurde erstmals ein Steueranwalt einer Großkanzlei für seine Beraterrolle im Cum-Ex-Komplex strafrechtlich belangt.

Frankfurt am Main: Cum-Ex-Anwalt zu Haftstrafe verurteilt

Neben dem früheren Freshfields-Spitzenjuristen wurde ein ehemaliger Maple-Banker verurteilt. Er bekam zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen Steuerhinterziehung. Er hatte bereits zum Prozessauftakt ein Geständnis abgelegt. 

Der Ex-Topanwalt hatte die Maple Bank bei Cum-Ex-Deals beraten, bei denen lange unklar war, ob sie illegal waren. Freshfields erstellte Gutachten über die steuerliche Zulässigkeit der Aktien-Deals. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte dem Steuerrechtler vorgeworfen, er habe mit «Gefälligkeitsgutachten» die Täuschung des Fiskus mit ermöglicht.

Cum-Ex-Deals kosteten den Fiskus zehn Milliarden Euro

Die Maple Bank verursachte mit Cum-Ex-Geschäften laut Anklage einen Steuerschaden von rund 388 Millionen Euro – bis sie 2016 selbst in die Pleite stürzte, weil wegen einer Steuerrückstellung zu Cum-Ex-Geschäften die Überschuldung drohte.

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Bei Cum-Ex-Deals, die ihre Hochphase zwischen 2006 und 2011 hatten, ließen sich Investoren nie gezahlte Kapitalertragsteuern erstatten und prellten den Staat geschätzt um mindestens zehn Milliarden Euro. Dabei nutzten sie eine Gesetzeslücke. Erst im Jahr 2012 wurde das Schlupfloch geschlossen. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind. (dpa/mp)

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