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Ein Polizist steht an der Eisenbahnstraße vor Einkaufwagen mit brennenden Gegenständen.
  • Überall in der Bundesrepublik ist es in der Silvesternacht zu Ausschreitungen gekommen – wie hier in Leipzig.
  • Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Willnow

Blitz-Urteil: Silvester-Angreifer muss neun Monate in Haft

Auch im baden-württembergischen Heilbronn ist es an Silvester zu Ausschreitungen gekommen. Dort reagiert die Justiz prompt: Ein 30-jähriger Krawallmacher wurde noch in der ersten Januarwoche verurteilt – und muss für neun Monate ins Gefängnis.

Nach Angaben der Polizei hatte der 30-Jährige am Silvesterabend gegen 23.30 Uhr auf dem Heilbronner Marktplatz Raketen auf Menschen abgefeuert und sie dadurch gefährdet. Laut „Bild“-Zeitung war darunter auch eine Gruppe von Kindern, woraufhin sich deren Eltern beschwerten.

Als die Polizei eine Personenkontrolle durchführte, reagierte der Mann aggressiv. Er führte ein langes Messer und Reizgas mit sich. Nach einer körperlichen Auseinandersetzung mit den Beamten wurde der 30-Jährige vorläufig festgenommen. Am 1. Januar wurde er dem Haftrichter vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete – wegen Fluchtgefahr.

In einem Gespräch mit der „Bild“-Zeitung gab ein Gerichtssprecher an, dass der Beschuldigte bereits unter „doppelt laufender Bewährung“ stand. Der Tunesier, der 2015 nach Deutschland gekommen sein soll, sollte bereits abgeschoben werden, doch das scheiterte an fehlenden Papieren.

Blitz-Verfahren: „Rechtsstaat muss wehrhaft sein.“

Zum Prozess kam es bereits vier Tage später in einem regelrechten Blitz-Verfahren. Das Urteil: Neun Monate Haft wegen des tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte. Nach Informationen der „Bild“-Zeitung wurde die Aussetzung der Strafe zur Bewährung ausgeschlossen – die Haftzeit muss also verbüßt werden. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Es war das erste Verfahren im Rahmen eines Modellprojekts, das in Heilbronn zum Jahresbeginn gestartet ist. Dabei soll Tätern laut Staatsanwaltschaft in sogenannten beschleunigten Verfahren vor Augen geführt werden, dass auf Straftaten schnell und konsequent reagiert wird. Ein solch kurzer Prozess ist nach der Strafprozessordnung dann möglich, wenn der Sachverhalt einfach und die Beweislage klar ist. Mögliche Höchststrafe: Ein Jahr Freiheitsentzug.

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Nach bundesweiten Krawallen in der Silvesternacht hatten auch mehrere Bundesminister eine harte und schnelle Verurteilung der Täter gefordert. „Bis zu einem Urteil dürfen maximal ein paar Wochen vergehen. Nur so kann sich der Rechtsstaat Respekt verschaffen“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) der „Bild am Sonntag“. Und weiter: „Junge Gewalttäter müssen sofort klar und deutlich spüren, dass ihr Handeln Konsequenzen hat.“ Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte der Zeitung: „Unser Rechtsstaat muss wehrhaft sein. Er darf sich von niemandem auf der Nase herumtanzen lassen.“ (PS)

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