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Ausgangssperre in Deutschland : Was ist der Unterschied zu häuslicher Quarantäne?

Berlin/Köln –

Kommt sie oder kommt sie nicht: eine bundesweite Ausgangssperre, um die Corona-Ausbreitung einzudämmen? Darüber werde auch das Verhalten der Menschen am Samstag, 21. März, entscheiden. Das sagte Kanzleramtschef Braun. Einige Regionen gehen bereits voran.

Aber was bedeutet das für uns, wenn eine Ausgangssperre erteilt wird? Wie weit darf der Staat die Rechte der Bürger beschneiden?

Wann kommt die bundesweite Ausgangssperre?

Ausgangssperren, wie es sie wegen der Corona-Krise ab kommender Woche in ganz Deutschland geben könnte, sind ein weitreichender Eingriff in die Rechte der Bürger. „Die Freiheit der Person ist unverletzlich“, heißt es im Grundgesetz. Als erste Großstadt hat Freiburg eine Ausgangssperre verhängt, am Sonntag (22. März) wollen Bund und Länder über eine mögliche bundesweite Regelung beraten.

Ausgangssperre in Deutschland: Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die rechtlichen Grundlagen finden sich vor allem im Infektionsschutzgesetz, auf das sich auch zum Beispiel Freiburg in seinem Erlass bezieht. In Paragraf 28 der Regelung heißt es, die zuständige Behörde „kann auch Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind“.

Welche Behörden sind zuständig, um Ausgangssperren zu kontrollieren?

Zuständige Behörde im Sinne des Gesetzes sind in der Regel die kommunalen Gesundheitsämter. Allerdings können die Länder ihren Kommunen Weisungen erteilen – wie es etwa beim Verbot von Veranstaltungen mit zahlreichen Teilnehmern geschehen ist. Heißt: Wer solche Zwangsmaßnahmen vornimmt, das richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften. In NRW zum Beispiel sind die Gemeinden zuständig, neben dem Gesundheitsamt also: 

  • Polizei
  • Feuerwehr
  • Ordnungsamt

Außen vor ist der Bund: Er kann keine Ausgangssperre verhängen. Die Beratungen von Bundesregierung und Ministerpräsidenten dienen vor allem einer gemeinsamen Vorgehensweise.

Was wird mit einer Ausgangssperre in Deutschland festgelegt?

Das Freiburger Beispiel zeigt: Eine Ausgangssperre bedeutet keineswegs, dass die Menschen ihre Wohnungen nicht mehr verlassen dürfen. Wege zur Arbeit und das Einkaufen in den noch offenen Geschäften – wie Supermärkte und Drogerien – sind weiterhin erlaubt. Und natürlich können Eltern ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn das nötig ist. Auch das „Gassi-Gehen“ mit dem Hund ist in Freiburg weiterhin möglich – ebenso Spaziergänge „alleine, zu zweit, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben“.

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Eine ähnliche Regelung gibt es seit Freitag, 20. März, auch in Leverkusen. Dort sind Versammlungen von zwei oder mehr Menschen unter freiem Himmel untersagt – es sei denn, die Menschengruppe lebt „in ständiger häuslicher Gemeinschaft“ zusammen. Die Beschränkungen in Freiburg und Leverkusen richten sich also vor allem gegen die vielfach kritisierten „Corona-Partys“ und die Treffen junger Menschen im Park. Ob es solche Regelungen bundesweit gibt, entscheidet sich am Freitag.

In Dortmund werden im öffentlichen Raum Ansammlungen von mehr als vier Menschen verboten. Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans sprach sich für eine bundesweit einheitliche Lösung aus. „Wir wären nicht gut beraten, einen Flickenteppich anzustreben”, sagte der CDU-Politiker im ARD-Morgenmagazin am Freitag. Das kommende Wochenende werde entscheidend sein, mahnte auch Hans.

Was passiert, wenn ich mich nicht an eine Ausgangssperre halte?

Der Kölner Anwalt Christian Solmecke erklärt: Wer sich nicht an die Ausgangssperre hält, würde sich nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) strafbar machen. „Gemäß § 75 IfSG droht dann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, wenn man einer solchen Anordnung zuwiderhandelt. Zumindest eine teure Geldstrafe dürfte die Folge sein. Je nach Einkommen, können das dann mehrere tausend Euro sein. Bei einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen wäre man gar vorbestraft.“

Wer sich besonders beharrlich wehrt, dem drohe letztlich die Freiheitsstrafe. Auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Wer fahrlässig gegen die Anordnung handelt, dem drohe trotzdem eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, so Solmecke. Heißt: Gegen eine Ausgangssperre zu verstoßen ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat.

Was ist der Unterschied zwischen Ausgangssperre und Quarantäne?

Wird im Bezug auf das Coronavirus eine häusliche Quarantäne angeordnet, darf man die Wohnung für 14 Tage nicht mehr ohne die Zustimmung des zuständigen Gesundheitsamts verlassen.

Auch der Besuch von Personen, die nicht zur eigenen Familie gehören, ist dann strikt verboten. Verstöße dagegen können mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Bei einer Ausgangssperre können allerdings Bank- und Arztbesuche, die Fahrt zur Arbeit, Einkäufe, Gassigehen mit dem Hund, Familienzusammenführungen und die Betreuung Hilfsbedürftiger im Rahmen einer in Deutschland verhängten Ausgangssperre weiterhin erlaubt sein.

Wie sieht eine Ausgangssperre in anderen Ländern aus?

In Italien, dem am stärksten betroffenen Land, dürfen die 60 Millionen Einwohner das Haus nur für Einkäufe, Arbeit und aus medizinischen Gründen verlassen. Den Grund müssen sie auf einem Formular vermerken. Andernfalls drohen Geldstrafen. Schulen, Universitäten und Kindergärten bleiben bis mindestens 3. April geschlossen. Regierungschef Giuseppe Conte kündigte aber bereits an, dass die Maßnahmen verlängert werden. Zudem bleiben die meisten Geschäfte dicht.

Seit Dienstag gilt eine 15-tägige Ausgangssperre auch in Frankreich. Über eine Verlängerung wird bereits debattiert. Man darf nur aus dem Haus, wenn es unbedingt sein muss. Erlaubt: Lebensmittel einkaufen, Bedürftigen helfen, allein Sport machen oder zur Arbeit fahren. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss eine Geldstrafe zahlen, bis zu 135 Euro. Auch hier muss jeder ein Formular dabei haben.

In Belgien gilt sein Mittwoch eine Ausgangssperre, in Spanien seit Sonntag für 15 Tage, in Serbien gilt seit Mittwoch eine nächtliche Ausgangssperre von 20.00 Uhr bis 05.00 Uhr früh. Die niederländische Regierung verzichtet bislang auf eine Ausgangssperre, auch Großbritanniens Premierminister Boris Johnson schließt sie bislang aus. Er hofft, die Pandemie bis Anfang Sommer unter Kontrolle zu bringen. Viele Experten halten das für unrealistisch.

Was sagen die Kritiker einer Ausgangssperre?

Ärztepräsident Klaus Reinhardt sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), dass die Ängste und Sorgen „die Menschen psychisch überfordern“ würden. Er sprach sich für eine klare Befristung der Beschränkungen im Alltag aus und lehnte eine Ausgangssperre ab. Es werde eine gespenstische Atmosphäre geschaffen, „die die Menschen extrem ängstigt“, sagte er. „Das kann auch dazu führen, dass die Solidarität in der Gesellschaft, auf die wir jetzt dringend angewiesen sind, auseinanderbricht.“

Auch der Virologe Alexander Kekulé mahnte im Podcast „Kekules Corona-Kompass“ von MDR-„Aktuell“: „Wegen einer kleinen Minderheit 95 Prozent der Bevölkerung einzusperren, da ist der Kollateralschaden viel zu hoch.“ Ähnlich äußerte sich der Städte- und Gemeindebund. „Im Vordergrund sollte immer wieder Aufklärung und Belehrung und nicht Zwang stehen, der flächendeckend ohnehin kaum zu kontrollieren ist“, sagte dessen Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag). Eine flächendeckende Ausgangssperre sei „noch nicht notwendig“.

Wo ist der Unterschied zu Versammlungsverboten?

Leverkusen hat aktuell Versammlungsverbote per Allgemeinverfügung ausgesprochen. Im Gegensatz zu Ausgangssperren dürfe man das Haus noch immer ohne Weiteres verlassen, erklärt der Gelsenkirchener Rechtsanwalt Arndt W. Kempgens. „Man muss beim Rausgehen nur eben alleine bleiben.”

Heißt: Zusammenkünfte von mehreren Personen unter freiem Himmel untersagt. Wer allein ist, darf aber Spazierengehen, Gassi gehen und sogar joggen. Ausgenommen – wie das Beispiel in Leverkusen zeigt – sind Personen, mit denen man in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebt. Und unvermeidbare Kontakte, wie die Schlange vor der Drogerie. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 EUR oder Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren.(mg/dpa/afp/ta)

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