Stephan Balliet
  • Der Rechtsextremist Stephan Balliet soll in einem Gefängnis zwei Bedienstete als Geiseln genommen haben. Hier der heute 30-Jährige bei einem Gerichtstermin 2020. (Archivfoto)
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Anschlag von Halle: Urteil gefällt! Attentäter zu Höchststrafe verurteilt

Magdeburg –

Es war eines der schlimmsten antisemitischen Verbrechen der deutschen Nachkriegsgeschichte: Der rechtsterroristische Anschlag in Halle im Oktober 2019 sorgte weltweit für Entsetzen. Zwei Menschen wurden damals von Attentäter Stephan Balliet getötet und Dutzende verletzt und traumatisiert. Balliet wurde nun zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. 

Die zuständige Richterin ist damit der Forderung der Bundesanwaltschaft und Nebenklage nachgekommen, die hatten in dem Verfahren am Oberlandesgericht (OLG) Naumburg die Höchststrafe für den Angeklagten gefordert: lebenslange Haft, anschließende Sicherungsverwahrung und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer kein anderes Strafmaß gefordert.

Stephan Balliet begründet Tat mit antisemitischen Verschwörungstheorien

Am 9. Oktober 2019 hatte der Terrorist versucht, 51 Menschen zu töten, die in der Synagoge von Halle den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten. Er scheiterte an der massiven Tür, erschoss daraufhin die Passantin Jana L. und später in einem Döner-Imbiss den 20 Jahre alten Auszubildenden Kevin S.. Auf der anschließenden Flucht verletzte er weitere Menschen.

Der Prozess lief seit Juli vor dem OLG Naumburg, aus Platzgründen fand er jedoch in Magdeburg statt. Der 28-jährige Deutsche Stephan Balliet hat die Taten gestanden und mit antisemitischen, rassistischen und antifeministischen Verschwörungstheorien begründet. 

Das mitanzuhören, war für allem für die vielen Überlebenden und Hinterbliebenen, die dem Prozess im Gerichtssaal folgten, immer wieder eine Zumutung gewesen. Der Angeklagte hatte jede Reue vermissen lassen. Viel mehr betonte er, dass er weitere Menschen töten würde, wenn er die Gelegenheit dazu hätte.

Anschlag von Halle: Eines der Opfer hatte eine geistige Behinderung

Dutzende Überlebende und Hinterbliebene waren ihm im Prozess entgegen getreten und hatten dem Gericht als Zeuge oder als Nebenkläger im Schlussvortrag berichtet, wie sie den Anschlag überlebt hatten und mit welchen Folgen sie zu kämpfen hatten.

Unter anderem hatte der Vater von Kevin S. ausgesagt. Kevin war mit einer geistigen Behinderung geboren worden. Ärzte wussten nach Angaben seines Vaters lange nicht, ob er das Erwachsenenalter überhaupt erreichen würde.

Der Vater schilderte vor Gericht, wie Kevin und die Familie nie aufgaben, wie er das Erwachsenenalter erreichte und nach langem Kampf und mit Hilfe seiner Familie sogar eine Ausbildungsstelle fand. Kurz nachdem er sie antrat, wurde er erschossen, als er im Döner-Imbiss zu Mittag aß.

Attentäter tötete Opfer Jana L. mit Schüssen in den Rücken

Die Angehörigen von Jana L. waren nicht am Prozess beteiligt, ihr Name fiel dennoch ständig im Verfahren. Jana wurde von Freunden in Medienberichten als fröhlicher Mensch beschrieben, die gerne Musik hörte und Autogrammkarten sammelte. Sie ging am Tag des Anschlags zufällig an der Synagoge vorbei, als der Terrorist versuchte einzudringen.

Sie erkannte, wie viele an diesem Tag, den Attentäter aber nicht als solchen, machte eine beiläufige Bemerkung und ging vorbei. Der Terrorist tötete sie dann mit Schüssen in der Rücken. Alle Überlebenden, die vor Gericht aussagten, erinnerten an die beiden Toten.

Anders als Kevin hatte der Angeklagte sich nach zwei gescheiterten Anläufen eines Studiums nicht mehr um eine Ausbildung oder einen Arbeitsplatz bemüht. Anders als Jana hatte er, wie der Prozess zeigte, auch weder Freunde noch Hobbys.

Verfahren gilt als größter Prozess in der Geschichte Sachsen-Anhalts

Abwechselnd wohnte er im Haus seines Vaters und in der Wohnung seiner Mutter. Die Eltern machten vor Gericht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Die Nebenklage glaubte dem Angeklagten nicht, dass seine Eltern nichts von seinen Plänen gewusst hatten. Die Waffen, die er zum Anschlag nutzte, hatte er bei ihnen gebaut und versteckt.

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Das Verfahren gilt als größter und meist beachteter Prozess in der Geschichte Sachsen-Anhalts. 79 Zeugen und 15 Sachverständige befragte das Gericht, 45 Überlebende und Hinterbliebene wurden als Nebenkläger zugelassen, vertreten von 23 Anwälten. (dpa)

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