Die Bundes- und Landespolizei bei einer Waffenverbots-Kontrolle am Hamburger Hauptbahnhof.

Die Bundes- und Landespolizei bei einer Waffenverbots-Kontrolle am Hamburger Hauptbahnhof. Foto: picture alliance / ABBfoto

„Angsträume“: Polizei fordert Waffenverbot überall im Nahverkehr

Baden-Württemberg und Berlin haben zuletzt angekündigt, dass künftig keine Messer oder andere Waffen in Bussen und Bahnen mitgeführt werden dürfen. Was sagt die Polizei-Gewerkschaft dazu?

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert ein generelles Waffenverbot in Bahnhöfen, Zügen und Bussen in Deutschland. Der GdP-Vorsitzende für den Bereich Bundespolizei, Andreas Roßkopf, verwies auf das Sicherheitsbedürfnis von Reisenden und einen Flickenteppich an Regelungen. Er plädierte deshalb für ein einheitliches Vorgehen aller 16 Bundesländer. Hamburg kündigte zuletzt eine große Neuerung diesbezüglich an.

„Dann hätten wir nicht diese unterschiedlichen Regelungen, die aktuell existieren“, sagte Roßkopf. „Der Bürger weiß selbst oft nicht, ob es gerade eine Verbotszone an einem Bahnhof gibt oder nicht.“ Bislang gebe es nur im Fernverkehr ein generelles Verbot.

Wie ist die Frage aktuell in Hamburg geregelt?

Hamburg hatte Mitte Dezember ein Waffenverbot für den gesamten Öffentlichen Nahverkehr erlassen. Diese unbefristete Regelung gilt allerdings nur in Bussen und U-Bahnen, denn die S-Bahnen und Regios werden von der Deutschen Bahn betrieben. In diesen Fällen ist die Bundespolizei zuständig. Deren Bundespolizeigesetz müsste erst geändert werden, um auch hier ein unbefristetes Verbot zu erwirken. Zuletzt wurden die Waffenverbote am Hauptbahnhof, Altona, Harburg, Bergedorf und Dammtor erneut bis zum 30. April verlängert.

Die Hamburger Innenbehörde unter Senator Andy Grote (SPD) will das Waffenverbot auch dauerhaft auf S-Bahnen, S-Bahn-Haltestellen und ausgewählte Busbahnhöfe, darunter Altona und Eidelstedter Platz, ausweiten. Ausgenommen davon wären dann künftig Polizisten, Zollbeamte und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes.

Wie ist es in anderen deutschen Bundesländern geregelt?

Zuletzt hatte Berlin angekündigt, dass im gesamten Nahverkehr ein Waffen- und Messerverbot gelten soll. Die Senatsinnenverwaltung begründete den Schritt unter anderem mit mehr Kontroll-Möglichkeiten. Auch Baden-Württemberg will ein Waffenverbot in Bussen und Bahnen im Nahverkehr einführen. In Schleswig-Holstein hat die Landesregierung dagegen Waffen und Messer im Nahverkehr bereits untersagt. 



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Die Gewerkschaft der Polizei hofft auf eine Übereinkunft der Innenministerkonferenz für eine bundesweit einheitliche Regelung. Bayerns Innenministerium hatte kürzlich jedoch erklärt, die Frage nicht landesweit regeln zu wollen. Die Anordnung solcher Verbote wolle man im Freistaat vor allem den Gemeinden, Landratsämtern und Bezirksregierungen überlassen.

An wie vielen Orten gelten Verbotszonen?

Anders verhält es sich an Bahnhöfen, dort gelten bundesweit an einigen ein Verbot, gefährliche Gegenstände mitzuführen. Das ist geregelt in einer Allgemeinverfügung, die örtlich und zeitlich begrenzt ist. Das teilte die Bundespolizei mit. Nach deren Angaben wurden im vergangenen Jahr 38 solcher Verfügungen erlassen, ebenso viele wie im Jahr zuvor. 2022 seien es noch neun gewesen. Die Polizei in Frankfurt am Main hatte Mitte April mitgeteilt, in diesem Jahr bereits 75 Messer in der Waffenverbotszone im Frankfurter Bahnhofsviertel sichergestellt zu haben.

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Bahnhöfe seien Orte, wo sich mitunter viele Menschen ansammelten, sagte Roßkopf. „Wir bekommen immer mehr mit, dass gerade in den Abendstunden, in schlecht beleuchteten Bahnhöfen, in Ecken, wo vielleicht nicht ganz so viel Verkehr ist, dass dort auch Angsträume entstehen.“ Der Gewerkschafter stellte klar: „Wir wollen keine Vollkontrollen. Das ist ja auch gar nicht machbar.“

Er sprach sich zugleich für den Einsatz KI-gestützter Technik zur Überwachung aus, zum Beispiel mit Kameras. „Sie hilft uns dabei, Dinge im Vorfeld zu erkennen.“ Das gebe nicht zuletzt auch ein Gefühl von mehr Sicherheit. (dpa/aba)

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