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  • Sein Ruf ist so oder so nicht der beste: „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt
  • Foto: imago images/Jörg Schüler

„Vögeln, fördern, feuern“: So setzt sich „Bild“-Chef Reichelt gegen den „Spiegel“ durch

Hamburg –

Der Bericht handelte von mutmaßlichen Affären und von Machtmissbrauch – jetzt darf der „Spiegel“ seine Darstellungen über „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt nicht wiederholen. Das hat das Landgericht Hamburg dem Nachrichtenmagazin per einstweiliger Verfügung untersagt. 

Der Artikel des „Spiegel“ (Titel: „Vögeln, fördern, feuern“) hatte im März für Aufsehen gesorgt. Allerdings hätten die Autoren die Grundsätze der zulässigen Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten, heißt es im Beschluss des Landgerichts, wie die die Gerichtspressestelle der MOPO bestätigte. Es sei davon auszugehen, dass Reichelt keine ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten habe. Der „Spiegel“ hat sechs Monate Zeit, um Widerspruch gegen den Beschluss zu erheben.

Springer hatte Reichelt zeitweise beurlaubt

Im März hatte der Springer-Verlag den umstrittenen „Bild“-Mann im Rahmen eines internen Compliance-Verfahrens zeitweise beurlaubt. Mehrere Frauen hatten Vorwürfe gegen ihn erhoben, eine Anwaltskanzlei untersuchte Machtmissbrauch im Zusammenhang mit einvernehmlichen Beziehungen zu Mitarbeiterinnen sowie Drogenkonsum am Arbeitsplatz.

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Das Ergebnis: Der „Bild”-Chef kehrte zurück, wurde allerdings entmachtet, indem ihm unter anderem an der Redaktionsspitze eine Kollegin zur Seite gestellt wurde. (gt)

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