x
x
x
  • DHL-Bote (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Pakete landen vor der Tür: Warum DHL-Boten bald nicht mehr klingeln müssen

Hannover –

Seit Beginn der Pandemie herrscht bei den Paketdiensten Hochbetrieb: Die sowieso schon große Arbeitsauslastung der Boten hat sich dadurch noch deutlich gesteigert. Die DHL will ihr System nun vereinfachen: Die Boten sollen künftig nicht mehr klingen – sondern Pakete einfach vor der Tür ablegen. Bei der Verbraucherzentrale in Hannover häufen sich bereits die Beschwerden. 

Die Regelung der vereinfachten Zustellung gilt für alle Kunden, die jemals eine sogenannte Ablagevereinbarung geschlossen haben. Diese gilt aber eigentlich nur für den Fall, dass man nicht zu Hause ist. Dies berichten die „Lübecker Nachrichten“. 

DHL: Bisher klingelten Paketboten immer an der Haustür

Vor allem während der Pandemie hatten sämtliche Paketdienstleister bereits für kontaktlose Zustellungen geworben – und dabei kräftig für das Unterschreiben von Ablagevereinbarungen getrommelt. Darin steht dann zum Beispiel, dass Empfänger:innen, die in einem Einfamilienhaus leben, damit einverstanden sind, dass der Bote das Paket auch im Carport ablegen kann, wenn niemand zu Hause ist. In Mehrfamilienhäusern sollten Pakete bei Abwesenheit dann vor der Wohnungstür oder bei Nachbarn abgegeben werden dürfen. Aber: Der Bote hat bisher immer geklingelt und versucht, den oder die Empfänger:in zu erreichen. 

Dies solle aber schon bald nicht mehr gelten, der Paketbote soll in Zukunft nicht mehr den Versuch einer persönlichen Zustellung unternehmen, sondern das Paket einfach direkt vor die Tür legen. In einem DHL-Schreiben, das an Millionen Kunden verschickt wurde, heißt es: „Künftig stellen wir ein für Sie bestimmtes Paket direkt an Ihrem Ablageort zu – ohne den Versuch der persönlichen Zustellung an der Haustür.“

Ablagevereinbarung: DHL-Kunden sollten schnell widersprechen

Grund: Zeitersparnis für den DHL-Beschäftigten. Kunden müssten aktiv widersprechen, wenn sie nicht einverstanden sind. Für Kunden, die bis Mitte Juni nicht widersprechen, gilt die Zustellung ohne Haustürklingen dann als Standard. 

Und wer haftet für die Pakete, wenn sie einfach vor der Tür verschwinden oder gar geklaut werden?  Pakete sind bei DHL zwar immer versichert, sodass das Unternehmen für die Zustellung haftet. Aber: Im Formular für den Wunschablageort unterschreiben die Kundinnen und Kunden, dass der Ort „durch Dritte nicht einsehbar und nicht frei zugänglich“ sei. In Treppenhäusern oder vor Haustüren sind die Pakete naturgemäß aber gut sichtbar. Weiter heißt es in dem Formular, für die Ablage an diesen Orten sei die „Haftung der Post und ihrer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen“. 

Verbraucherschützerin: „Haftungsrisiko geht voll auf die Kunden über“

Klar, dass sich bei solch einem Wirrwarr die Beschwerden und Nachfragen häufen – auch bei der Verbraucherzentrale in Hannover. „Wir sehen die Regelung kritisch“, sagt Juristin Tiana Preuschoff von der Verbraucherzentrale Niedersachsen gegenüber den „Lübecker Nachrichten“.„Das Haftungsrisiko geht voll auf die Kunden über.“

Weiter sagt die Expertin, dass die Regelung mit dem Ablageort „sehr bequem – sowohl für Kunden, die nicht den gesamten Tag zu Hause sind, als auch für das Unternehmen“ sei, aber die Verbraucher:innen müssten sich „über das Risiko bewusst sein“.

Wenn ein versichertes Paket nicht zugestellt wird, haftet bei gewerblichen Versendern der Händler gegenüber den Kunden. Er lässt sich vom Logistikunternehmen bescheinigen, dass das Paket zugestellt wurde.

DHL-Sprecherin: Kund:innen können jederzeit widersprechen

Doch Vorsicht: Wenn der Zustelldienst nachweisen kann, dass der Kunde zugestimmt hat – also der neuen Vereinbarung nicht widersprochen hat – und das Paket im Vorgarten oder vor einer Wohnungstür ablegen lässt, ohne den Empfang zu quittieren, dann sind Händler und Logistiker von der Haftung befreit. 

Das hier könnte Sie auch interessieren:Neuer Schnell-Radweg in Hamburg: Hier dürfen jetzt die Paketboten düsen

DHL-Sprecherin Maike Wintjen betont dazu: „Wir wollen das Paket zum Kunden bringen.“ Für viele Berufstätige aber, die tagsüber kaum zu Hause seien, sei die Ablagevereinbarung eine gute Alternative. Und wer wolle, könne sich das Paket auch in eine Abholstation oder in die nächste Filiale zur Lagerung bestellen. Außerdem betont Wintjen: Wer mit der Regelung zur Ablagevereinbarung nicht einverstanden sei, könne eben jederzeit widersprechen. (alp)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp