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  • Foto: imago images/CHROMORANGE

Nach Furz-Attacke auf Polizisten: Student will 500 Euro Strafe nicht zahlen

Wien –

Die Furz-Attacke hat ein Nachspiel: Student Mitja M. wurde Anfang Juni in einem Park in der österreichischen Haupstadt von der Polizei kontrolliert – und soll dabei die Beamten absichtlich lautstark angebläht haben. Nun sollte er 500 Euro Strafe für die stinkige Angelegenheit zahlen – doch das sieht der Student überhaupt nicht ein.  

Die Polizei erklärte in einem Bußgeldbescheid nach den Vorfall, dass der junge Mann mit seiner „absichtlichen“ Attacke „den öffentlichen Anstand verletzt“ habe. So seien die Beamten auf den Mann zugegangen, um seine Identität zu überprüfen, als dieser geräuschvoll – und absichtsvoll – blähte. 

Polizei Wien: „Anfurzen lassen sich die Kollegen dann doch eher ungern“

Wie das Nachrichten-Portal „oe24″ berichtet, heißt es in dem Anzeigentext: „Sie haben den öffentlichen Anstand verletzt, indem Sie vor Polizeibeamten laut einen Darmwind haben entweichen lassen.“ So soll sich M. von der Parkbank erhoben, die Beamten angeblickt haben und dann den Dingen „in unmittelbarer Nähe der Beamten“ ihren Lauf gelassen haben. 

„Und anfurzen lassen sich die Kollegen dann doch eher ungern“, konstatierte die Polizei Wien kurz danach auf Twitter. Die Polizei betonte aber auch, dass niemand werde angezeigt, wenn er „einmal versehentlich“ seinen „Darmwind“ herauslasse. M. habe sich aber „unkooperativ“ den Beamten gegenüber gezeigt. 

Student Mitja M: Omas Bohnengericht ist Schuld an allem

Doch die Pups-Strafe will der Student auf keinen Fall zahlen und stattdessen Widerspruch einlegen. Gegenüber „oe24″ erklärte er, dass er nicht absichtlich gefurzt hätte, „sondern schlicht aufgrund von Verdauungsproblemen“.

Außerdem sei ein Bohnengericht seiner Oma, das er kurz davor gegessen habe, Schuld an den Flatulenzen gewesen. Und direkt habe er die Beamten auch nicht angefurzt, sondern sein Pups sei ihm „in einer Entfernung von mehreren Metern“ entwichen. M. ist davon überzeugt, „dass ich furzen können soll wo immer ich will, wenn ich muss“.

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Für M. könnte es aber auch noch dicker kommen: So könnten ihm statt der Strafe auch fünf Tage Knast drohen. Es bleibt also spannend, wie dieser schräge Disput schlussendlich zu Ende geht. (alp)

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