x
x
x
  • Das Bundesinnenministerium hat die rechtsextremistische Gruppierung „Sturmbrigade 44“ aufgelöst und verboten.
  • Foto: dpa

Nach 13 Razzien: Innenministerium verbietet Neonazi-Gruppe „Sturmbrigade 44“

Berlin –

Nach 13 Razzien in drei Bundesländern hat das Bundesinnenministerium die rechtsextremistische Gruppierung „Sturmbrigade 44“ verboten und aufgelöst. Die Gruppe hatte sich nach einem berüchtigten SS-Kommandeur benannt und träumt vom einem neuen Nazi-Staat.

Durch das Verbot dürfen Symbole der „Sturmbrigade 44“, die auch unter Namen wie „Wolfsbrigade 44“ aufgetreten war, nicht mehr gezeigt werden. Die Gruppe habe demnach nur eine geringe Zahl an Mitgliedern, die sich auf einen kleinen zweistelligen Bereich beschränke – dafür sei sie gut vernetzt in der rechtsextremistischen Szene. Innenminister Horst Seehofer (CSU) erklärte: „Wer die Grundwerte unserer freiheitlichen Gesellschaft bekämpft, bekommt die entschlossene Reaktion unseres Rechtsstaates zu spüren.“

Rechtsextreme Gruppierung durch Bundesinnenministerium verboten

Die Zahl 44 im Namen der Gruppierung steht für „Division Dirlewanger“. Oskar Dirlewanger war ein Kriegsverbrecher der Waffen-SS, dessen Einheit vor allem aus Straftätern bestand – ein klarer Beweis dafür, dass sich die „Sturmbrigade 44“ in der Tradition von Nationalsozialisten sieht. Auch das Symbol, mit dem die Mitglieder laut „Tagesschau.de“ zunächst auf Demonstrationen immer wieder aufgefallen sei, zeigt das: Der Totenkopf mit gekreuzten Messern steht für die Waffen-SS.

Das könnte Sie auch interessieren: Anti-Terror-Razzia im Norden: Es gab Hinweise auf einen geplanten Anschlag

Bevor die „Sturm-„ beziehungsweise „Wolfsbrigade 44“ durch das Innenministerium verboten wurde, hatte es mehrere Razzien in verschiedenen Bundesländern gegeben. Bereits am 30. Juli 2019 hatte die Bundesanwaltschaft Hausdurchsuchungen in Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Nordrhein-Westphalen und Sachsen-Anhalt veranlasst – seitdem läuft ein Ermittlungsverfahren gegen die Gruppierung.

„Wolfsbrigade 44“: 13 Razzien in drei Bundesländern

Nun gab es erneut 13 Razzien, allerdings nur in drei Bundesländern: In Sachsen-Anhalt erkannte das Verwaltungsgericht in Halle (Saale) laut Tagesschau.de keine ausreichende Grundlage für den Erlass von Durchsuchungsbeschlüssen – auch eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg blieb demnach erfolglos.

Auf eine Anfrage der Linkspartei im Jahr 2019 antwortete das Bundesinnenministerium, es gebe eine klare Hierarchie und einen strengen Verhaltenskodex bei der „Sturmbrigade 44“. Ihr Ziel sei das „Wiedererstarken eines freien Vaterlandes“ nach dem „germanischen Sittengesetz“.

Nach der Auflösung der Gruppierung möchte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nun Beweismittel zur Aufklärung von rechtsextremistischen Strukturen sammeln, Vermögen beschlagnahmen und Propagandamittel sicherstellen. 

In diesem Jahr hat Seehofer bereits mit „Combat 18“ und „Nordadler“ zwei rechtsextremistische Gruppen verboten sowie eine antisemitische Reichsbürger-Vereinigung. (prei)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp