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  • Kanzlerin Merkel diskutiert mit Innenminister Horst Seehofer
  • Foto: imago images/photothek

Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, Feiern: Die Corona-Verschärfungen im Überblick

Berlin –

Bund und Länder ziehen die Zügel wegen der steigenden Corona-Zahlen wieder an – und die Verantwortlichen finden deutliche Worte: „Wir sind dem zweiten Lockdown viel näher, als wir das wahrhaben wollen“, sagte etwa Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwochabend. Im Ernstfall sollen sich wie im Frühjahr wieder nur wenige Menschen treffen dürfen. Schon jetzt soll es strengere Regeln auch in Regionen geben, die bisher nicht als Risikogebiet galten. Die Maßnahmen im Überblick:

Maskenpflicht

Bei steigenden Infektionszahlen und spätestens ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern soll eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum überall dort gelten, wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen.

Sperrstunde

Bund und Länder empfehlen, dass in diesen Regionen eine Sperrstunde für die Gastronomie eingeführt wird. Eine Uhrzeit wird nicht genannt.

Veranstaltungen

In den betroffenen Regionen soll die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen weiter begrenzt werden. Auch hier wird keine konkrete Zahl genannt.

Private Feiern

Alle Bürger sollen genau abwägen, ob eine private Feier notwendig und vertretbar ist. Wo das Virus sich besonders rasant ausbreitet, sollen höchstens noch 25 Menschen an privaten Feiern teilnehmen dürfen. „Bei steigenden Infektionszahlen und spätestens ab einer Inzidenz von 35 soll eine Teilnehmerbegrenzung bei 25 Teilnehmern im öffentlichen und 15 Teilnehmern im privaten Raum gelten“, heißt es im gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern 

Wird die Schwelle von 50 Neuinfektionen überschritten, soll eine weitere Verschärfung greifen. Dann sollen höchstens noch zehn Menschen an Feiern im öffentlichen Raum teilnehmen dürfen. Im privaten Raum wäre die Teilnehmerzahl auf zehn Menschen aus höchstens zwei Hausständen begrenzt.

Allerdings: Einige Bundesländer wollen die Beschränkungen für den privaten Raum nur als Empfehlung formulieren. Sachsen will seine Regeln nicht ändern.

Hotspots

In Regionen mit 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern greifen noch schärfere Regeln. Dazu gehört neben einer Maskenpflicht, dass sich im öffentlichen Raum nur noch 10 Personen treffen dürfen.

Neuer Inhalt

Hauptstadt ohne Nachtleben: In Berlin gibt es bereits eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr.

Foto:

Annette Riedl/dpa

Die Gastronomie soll ab 23 Uhr schließen und keinen Alkohol mehr ausgeben dürfen. Bei Feiern dürfen in der Öffentlichkeit 10 Menschen zusammenkommen, im privaten Raum maximal 10 Leute aus höchstens zwei Haushalten. Veranstaltungen werden auf 100 Teilnehmer beschränkt.

Ultimatum

Kommt der Anstieg der Infektionszahlen mit den genannten Maßnahmen nicht innerhalb von zehn Tagen zum Stillstand, sollen Kontakte strikt reduziert werden: Im öffentlichen Raum dürfen sich dann nur noch fünf Menschen oder Angehörige zweier Haushalte treffen.

Inlandsreisen

Bund und Länder fordern alle Bürger auf, nicht erforderliche innerdeutsche Reisen in und aus Gebieten mit hohen Infektionszahlen zu vermeiden. Die derzeit geltenden Einschränkungen für Übernachtungen in Hotels und Pensionen in einigen Bundesländern sollen am 8. November neu bewertet werden.

Wirtschaft

Unternehmen, die erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen, sollen zusätzliche Hilfen bekommen.

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Schnelltests

Der Bund übernimmt die Kosten für regelmäßige Schnelltests von Patienten, Besuchern und Personal in Krankenhäusern, sowie Bewohnern, Besuchern und Beschäftigten in Pflege-, Senioren- und Behinderteneinrichtungen.

Auslandsreisen

Ab dem 8. November sollen neue Regeln für Einreisen aus ausländischen Risikogebieten gelten: Reisende ohne triftigen Reisegrund müssen dann zehn Tage lang Quarantäne, können sich ab dem 5. Tag aber frei testen. Für notwendige Reisen und Pendler soll es Ausnahmen geben. (mik/dpa)

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