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  • Foto: picture alliance/dpa

Marathon-Attentat: Todesurteil gegen Boston-Bomber aufgehoben

Boston –

Er hatte Leid und Schrecken über Boston gebracht: Sieben Jahre sind seit dem Anschlag von Dschochar Zarnajew auf den Boston Marathon vergangen. Nun hat der Attentäter die Aufhebung des Todesurteils gegen ihn erwirkt.

Ein US-Gericht hatte den gebürtigen Tschetschenen vor vier Jahren in einem Aufsehen erregenden Prozess zum Tode verurteilt. Dagegen ging der heute 27-Jährige in die Berufung – mit Erfolg. Ein US-Berufungsgericht hob das Todesurteil am Freitag auf.

Boston: Todesurteil gegen Marathon-Attentäter aufgehoben

Wie aus den Gerichtsunterlagen hervorgeht, ordneten die Richter an, dass über das Strafmaß neu entschieden werden müsse. Dabei stellte das Gericht klar, dass Zarnajew anstelle der Hinrichtung mindestens eine lebenslange Haft erwarte: „Dschochar wird seine verbleibenden Tage im Gefängnis verbringen. Die einzige Frage ist, ob er durch Hinrichtung sterben wird.“

Zarnajew hatte im April 2013 gemeinsam mit seinem älteren Bruder Tamerlan im Zieleinlauf des Marathons in Boston (US-Staat Massachusetts) zwei mit Schnellkochtöpfen gebastelte Sprengsätze gezündet. Dabei waren drei Menschen – darunter ein achtjähriger Junge – getötet und 260 verletzt worden.

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Bei einer tagelangen Verfolgungsjagd wurden Tamerlan Zarnajew und ein Polizist getötet. Dschochar Zarnajew wurde kurz nach dem Anschlag schwer verletzt gefasst. Er gestand die Tat und sitzt heute in einem Hochsicherheitsgefängnis im US-Staat Colorado.

Massachusetts: Attentäter nach Bundesrecht zum Tode verurteilt

Obwohl Massachusetts die Todesstrafe bereits in den frühen 1980er Jahren abgeschafft hatte, konnte Zarnajew zum Tode verurteilt werden. Grund: Er wurde nach Bundesrecht vor Gericht gestellt. Die Geschworenen hatten nach gut 14-stündigen Beratungen in sechs von 30 Anklagepunkten, derer er für schuldig befunden wurde, für die Todesstrafe gestimmt.

Das Berufungsgericht hob das Todesurteil des Bezirksgerichts nun mit der Begründung auf, im Prozess sei nicht sichergestellt worden, dass die Geschworenen unvoreingenommen gegenüber Zarnajew seien. Das Bezirksgericht habe „Vorurteile oder Befangenheit“ nicht erkennen können, weil es potenziellen Geschworenen die Möglichkeit verweigert habe, inhaltliche Fragen zu dem zu stellen, was sie über den Fall gelesen und gehört hätten.

USA: Boston-Attentäter schwieg während des Prozesses

Im Prozess hatten die Anklagevertreter Zarnajew als vom radikalen Islam inspirierten gefühllosen Mörder charakterisiert, der wegen der Kriege im Irak und in Afghanistan Rache an den USA nehmen wolle. Die Verteidigung beschrieb ihn als Mitläufer unter dem Einfluss seines Bruders. Zarnajew selbst schwieg im Prozess.

Video: 100 Sekunden – Bombenanschlag in Boston

Erst nach dem Todesurteil hatte er überraschend Reue gezeigt. Er erklärte: „Ich möchte mich gern bei den Opfern und Überlebenden entschuldigen.“ Er bete zu Allah, dass der ihm gnädig sei. (dpa/vd)

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