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  • Foto: picture alliance/dpa

Mann in Berlin totgerast: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil: Das war Mord!

Karlsruhe –

Der 69-Jährige stand an diesem Tag mit seinem Auto an einer Berliner Kreuzung, als sein Leben endete. Zwei junge Männer hatten sich ein illegales Autorennen geliefert und dabei den Wagen des 69-Jährigen gerammt. Er wurde dadurch so schwer verletzt, dass er starb. Ein Gericht verurteilte die beiden Raser dafür bereits wegen Mordes. Sie gingen in Revision – nun hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Urteil in Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Fall des tödlichen Autorennens in Berlin das Urteil gegen einen der beiden Männer bestätigt, gegen den anderen jedoch aufgehoben. Das zuständige Landgericht muss den Fall des jüngeren Angeklagten zum dritten Mal verhandeln. 

Gegen den Hauptangeklagten ist das Urteil rechtskräftig. Das Landgericht habe dabei den bedingten Vorsatz rechtsfehlerfrei begründet, hieß es vom BGH.

Totraser mit 170 Sachen in anderes Auto gekracht

Die Männer hatten sich nachts auf dem Kurfürstendamm in der Berliner Innenstadt ein illegales Autorennen geliefert. Sie rasten bei der Gedächtniskirche bei Rot über eine Kreuzung, einer von ihnen rammte mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde ein Auto, das aus einer Seitenstraße kam. Der 69 Jahre alte Fahrer dieses Wagens starb.

Die BGH-Richter beschäftigten sich bereits zum zweiten Mal mit dem Fall. Im Februar 2017 hatte das Berliner Landgericht beide Männer als Mörder verurteilt. Es war das erste Mordurteil gegen Autoraser in Deutschland. Der BGH hob es ein Jahr später wegen Rechtsfehlern auf, der Prozess begann von vorn. Das Berliner Landgericht verhängte im März 2019 wieder lebenslange Haft wegen Mordes.

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Die Berliner Richter sahen drei Mordmerkmale erfüllt: Das Opfer sei völlig arg- und wehrlos gewesen. Bei der enormen Geschwindigkeit und unüberschaubaren Situation seien die Autos zum gemeingefährlichen Mittel geworden. Die Rücksichtslosigkeit und Selbstsucht der Männer spreche für niedrige Beweggründe.

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil: Raserei war Mord

Die beiden Männer, die in Untersuchungshaft sitzen, legten erneut Revision ein. In der BGH-Verhandlung im April waren vor allem bei dem zweiten Angeklagten Bedenken deutlich geworden, der den Wagen nicht selbst gerammt hatte. Das Berliner Landgericht hatte den zum Unfallzeitpunkt 24-Jährigen zweimal als Mittäter verurteilt.

Neben dem Verteidiger beantragte auch die Bundesanwaltschaft, das Mord-Urteil aufzuheben. Dass beide Männer sich ein illegales Rennen geliefert hatten, reiche für eine Verurteilung wegen Mordes nicht aus. Außerdem sei ungeklärt, ob der Unfall zu vermeiden gewesen wäre, wenn er das Rennen auf den letzten Metern abgebrochen hätte. (dpa)

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