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  • Es gibt vorerst keine Ausgangssperre in Deutschland. Aber: Es gibt ein Kontaktverbot für alle in der BRD. Alle Regeln in der Übersicht.

Kontaktverbot in Deutschland: Alle offiziellen Corona-Regeln in der Übersicht

Berlin –

Artikel aktualisiert am 22. März um 18.18 Uhr – Es gibt – erstmal – keine Ausgangssperre. Aber die Regeln für die Deutschen werden einheitlich strenger. Das gab Kanzlerin Angela Merkel nun offiziell bekannt. 

Kontaktverbot für Deutschland: Das sind die Regeln der Kanzlerin

Am Sonntag, 22. März, hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der einzelnen Bundesländer beraten, welche bundesweit einheitlichen Auflagen es geben soll. Bund und Länder setzen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus auf ein umfassendes Kontaktverbot

Was heißt das ganz konkret für jeden einzelnen von uns? Hier alle Regeln, die Angela Merkel am 22. März offiziell verkündet hat, in der Übersicht:

  • 1. Die Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  • 2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den Angehörigen des eigenen Hausstands, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern, besser noch zwei Metern einzuhalten.
  • 3. 2-Personen-Regel: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Wer sich nicht daran hält, wird bestraft: Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  • 4. Wann darf man raus? Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
  • 5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von Polizei und Ordnungsbehörden überwacht und bei Verstößen sanktioniert werden.
  • 6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  • 7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  • 8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
  • 9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Kontaktverbot für diverse Bundesländer schon vor Bekanntmachung von Angela Merkel

Eine Gruppe von zwölf Ländern hatte sich bereits vor der Schaltkonferenz im Grundsatz auf ein solches umfassendes Kontaktverbot verständigt. Dazu gehörten:

  • Baden-Württemberg
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Hier lesen Sie mehr: Ausgangssperre in Deutschland – Was bedeutet das?

Unter Hochdruck arbeiteten die Ministerien weiter an Gesetzen mit Rettungsmaßnahmen, die bereits kommende Woche beschlossen werden sollen. Ein Teil im Infektionsschutzgesetz soll beispielsweise auch Handy-Ortung von Seiten der Regierung erlauben (hier lesen Sie mehr). Mit umfassenden Schutzschirmen und Rechtsänderungen will die Regierung Unternehmen retten, Beschäftigte und Eltern bei Kinderbetreuung vor großen Einkommensausfällen bewahren und Mieter vor Kündigungen schützen.

Das Bundeskabinett will die Gesetzespakete am Montag, 23. März, beraten. Nur Tage danach soll der Bundesrat bereits darüber abstimmen.

Mietern soll wegen Mietschulden in Corona-Krise nicht gekündigt werden dürfen

Wichtig für Mieter: Mietern soll wegen Mietschulden in der Corona-Krise nicht gekündigt werden dürfen. Gelten soll dies für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibe aber im Grundsatz bestehen.

Hier lesen Sie mehr: Alle Infos zur Corona-Krise im Ticker

Auch weiteren Schuldnern, die vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, sollen keine Folgen drohen. Darlehen sollen gestundet werden.

Kurzarbeit wegen Ausbreitung des Coronavirus?

Und was ist mit Kurzarbeit und den Konsequenzen? Unternehmen sollen Beschäftigte leichter in Kurzarbeit schicken können und erhalten dann die Sozialbeiträge voll erstattet. Für Beschäftigte bedeutet dies: Sie bekommen 60 Prozent des Lohns, mit Kindern 67 Prozent. Über eine Aufstockung sollen die Tarifparteien verhandeln.

Corona-Krise: Was passiert, wenn Eltern arbeiten müssen?

Für Eltern gilt: Wenn Beschäftigte Kinder daheim betreuen müssen und der Lohn ausfällt, soll es Hilfen geben. Familien mit kleinen Einkommen sollen leichteren Zugang zum Kinderzuschlag bekommen. (dpa/dok)

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