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  • Foto: picture alliance/dpa

Knallharte Regeln in Deutschland: Alle Infos zu den aktuellen Corona-Beschränkungen

Berlin –

Corona hat Deutschland fest im Griff: Für alle Bürger gelten jetzt noch drastischere Einschränkungen der sozialen Kontakte.

Was die weitreichenden Beschlüsse von Bund und Ländern ab heute, 23. März, bedeuten – und was die Politik gegen die Krise tun will, gibt es in diesem Fragen-Antworten-Stück.

Dürfen sich nur zwei Personen draußen treffen?

Prinzipiell: Ja. Mehr als zwei Menschen dürfen sich nicht zusammen draußen aufhalten – es sei denn, es sind Angehörige aus dem gemeinsamen Haushalt. Also mit einem Freund, einer Freundin spazieren gehen ja – zu dritt nicht. Zu allen anderen soll man, wo immer möglich, einen Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einhalten.

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Was gilt in der Corona-Krise für die eigene Wohnung?

Generell sollen alle Kontakte zu anderen außer den Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Ausdrücklich genannt ist die 2-Kopf-Regel für drinnen in dem Beschluss von Bund und Ländern aber nicht. Auch hier darf es aber etwa keine Gruppen feiernder Menschen geben. Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

Wie hoch sind die Strafen, wenn man die Corona-Regeln bricht?

Bis zu 25.000 Euro etwa in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Bundesweite Vorgaben gibt es (noch) nicht. „Von Strafhöhen oder Ordnungsgeldern ist heute nicht gesprochen worden“, so Merkel. Aber: Es handele sich nicht um Empfehlungen, sondern Regeln – mit Folgen bei deren Nichteinhaltung.

Was ist draußen noch erlaubt?

Hier eine kleine Auflistung mit Beispielen:

  • Sport und Bewegung an der frischen Luft 
  • Toben mit den eigenen Kindern 
  • Gassi-Gänge zum Beispiel
  • Weg zur Arbeit
  • Weg zur Notbetreuung der Kinder
  • Einkäufe
  • Arztbesuche
  • nötige Termine und Prüfungen
  • Hilfe für andere

All das aber eben individuell und nicht in Gruppen.

Was muss bundesweit geschlossen werden?

Restaurants und Cafés. Essen darf man sich nur nach Hause liefern lassen oder es abholen und zu Hause essen. Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios müssen geschlossen bleiben.

Wird Homeoffice jetzt wegen Corona Pflicht?

Nein, dazu gibt es keine bundesweite Regelung. Und entsprechend auch keine Homeoffice-Pflicht. In Betrieben sollen aber Hygienevorschriften eingehalten werden – mit Schutzmaßnahmen für alle Mitarbeiter und Besucher.

Dürfen Bundesländer und Landkreise selbst noch schärfere Corona-Regeln aufstellen?

Ja, vielfach gelten sogar schon schärfere Regeln. In Bayern darf in der Regel weiterhin nur gemeinsam an die frische Luft, wer zu einem Hausstand gehört – also etwa Familien aus einer Wohnung. Ansonsten darf man hier nur alleine hinaus – es sei denn, wenn etwa Betreuer mit Menschen mit Behinderung oder Senioren einen Spaziergang machen. Dann ist im Freistaat etwa auch ein Gang zu dritt erlaubt.

Wie funktionieren die bisherigen Corona-Regeln für draußen?

Überwiegend gut, wie die Behörden berichteten. Ob in Frankfurt, Essen, Hamburg oder an der Spree im Berliner Regierungsviertel: Schon vor den offiziellen Verboten waren meist nur einzelne Menschen, Paare oder Familien mit Kindern zusammen unterwegs.

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Es gab aber auch immer wieder Verstöße. In Neuruppin zum Beispiel löste die Polizei am Wochenende gleich sechs größere Feiern und Sporttreffen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf. In Bayern gab es bis Sonntagnachmittag bei 25.000 Polizeikontrollen 500 Beanstandungen.

Was tut nun die Regierung zur Abfederung der Corona-Folgen?

In der neuen Woche sollen große Schutzschirme für Unternehmen, Beschäftigte, Selbstständige und Kliniken aufgespannt werden. Umfangreiche Rechtsänderungen soll es geben. Das Ganze soll im Schnellverfahren beschlossen werden.

Was ist für Mieter während der Corona-Krise geplant?

Mietschulden infolge von Einkommensausfällen sollen nicht zur Kündigung führen. Gelten soll dies für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete soll zwar im Grundsatz bestehen bleiben. Aber die Vermieter sind auf den Barrikaden.

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Der Präsident ihres Verbands Haus & Grund, Kai Warnecke, sagt: „Die Bundesregierung will Menschen im Stich lassen, die ihren Lebensunterhalt, Unterhaltspflichten und sonstige Zahlungsverpflichtungen aus Mietzahlungen bestreiten.“ Der Deutsche Mieterbund begrüßte dagegen den Gesetzentwurf.

Was ist für Beschäftigte in der Corona-Krise geplant?

Vor allem mit Kurzarbeit sollen Unternehmen Beschäftigte leichter halten können – statt sie in die Arbeitslosigkeit zu schicken. Fällt die Arbeit weg, bekommen Beschäftigte dann 60 Prozent des Lohns, mit Kindern 67 Prozent. Einen leichteren Zugang zum Kinderzuschlag soll es geben – und den Wegfall von Prüfungen für Hartz-IV-Anträge, damit die Menschen im Notfall nicht ins Bodenlose fallen. Auch Entschädigungen sind geplant, wenn der Verdienst ausfällt, weil die Kinder daheim betreut werden müssen.

Was will die Regierung noch tun?

Sie will Deutschlands Krankenhäusern mit mehr als 3 Milliarden Euro helfen. Daneben will der Bund zum Seuchenschutz umfassender selbst durchgreifen können. Lockerungen soll es beim Insolvenzrecht geben, so dass Firmen nicht so schnell vor dem Aus stehen. 

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