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  • Foto: picture alliance/dpa

Handy-Ortung wegen Corona: Schärferes Gesetz per Eilverfahren in Deutschland

Berlin –

Handy-Ortung und  Offenlegung von Reiserouten im Eilverfahren – wegen der Corona-Krise will der Bund die Länder  per Notfallgesetzgebung entmachten: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will jetzt schärfere Regel beim Infektionsschutz auf den Weg bringen.

Der entsprechende Entwurf liegt in Berlin vor. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) berichtete zuvor darüber. Der Bund soll demnach künftig deutlich mehr Eingriffsmöglichkeiten im ganzen Land erhalten. Das Gesetz soll gemeinsam mit weiteren Hilfs- und Schutzgesetzen der Regierung in einem großen Paket bereits kommende Woche (ab 23. März) beschlossen werden.

Handy-Ortung: Neues Gesetz wegen Corona-Krise in Deutschland

Doch wie genau soll das Gesetzt aussehen? Und was bedeutet das für Deutschland im Alltag? Hier eine Übersicht: 

  • Diejenigen, die noch nach Deutschland einreisen dürfen oder aus Risikogebieten eingereist sind, sollen gesetzlich verpflichtet werden, über ihre Reiseroute und ihren Gesundheitszustand Auskunft zu geben oder bestimmte „Maßnahmen zu dulden“.
  • grenzüberschreitende Personentransporte können verboten werden
  • Den zuständigen Gesundheitsbehörden soll bei einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wie im aktuellen Fall die Befugnis eingeräumt werden, Kontaktpersonen von Erkrankten anhand von Handy-Standortdaten zu ermitteln, dadurch ihre Bewegung zu verfolgen und sie im Verdachtsfall zu kontaktieren.
  • Zugleich sollen die zuständigen Behörden Verkehrsdaten zur Bestimmung des Aufenthaltsortes nutzen dürfen – etwa um den Betroffenen über sein persönliches Risiko zu informieren. Das würde bedeuten, dass Behörden Telekommunikationsverbindungsdaten abfragen.
  • Mobilfunkanbieter sollen den Gesundheitsbehörden die Standortdaten für diese Ortung zur Verfügung stellen müssen.
  • Anordnen können soll das Bundesgesundheitsministerium auch Maßnahmen zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Arzneimitteln – etwa wenn bestimmte Medikamente bevorratet werden müssen.
  • Zudem sollen medizinische Fachleute für die Gesundheitsversorgung abgestellt werden können, etwa wenn es in Krankenhäusern zu Personalengpässen kommt.

Bewältigung der Corona-Pandemie „Hand in Hand“

Spahn sagte der FAZ, Bund und Länder arbeiteten bei der Bewältigung dieser Epidemie Hand in Hand. Nun sollten Kompetenzen gebündelt werden.

Hier lesen Sie mehr: Ausgangssperre in Deutschland – Was ist der Unterschied zu häuslicher Quarantäne?

„Und noch wichtiger: Wir können künftig in einer Lage wie dieser binnen Stunden für Ärzte, Pflegekräfte, Apotheker und alle anderen, die weit über das normale Maß anpacken, Bürokratie wegnehmen, Regeln anpassen, Vergütungen erhöhen.“ (dpa/dok) 

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