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  • Auktionshaus bringt Honecker-Devotionalien unter den Hammer.
  • Foto: picture alliance/dpa

Hammer-Preis!: Auktionshaus versteigert Honecker-Devotionalien

Kirchheim unter Teck –

Erich Honecker ist in seiner politischen Laufbahn in der DDR vielfach ausgezeichnet und beschenkt worden. Seine Medaillen und Orden üben auch Jahrzehnte nach seinem Tod auf manche Menschen eine Faszination aus.

120.000 Euro hat das Auktionshaus Thies bei einer Versteigerung von Devotionalien des früheren DDR-Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker erzielt. Die höchste Summe entfiel mit 14.000 auf eine Ordenskette der weißen Rose von Finnland für Staatsoberhäupter, wie Auktionator Andreas Thies nahe Stuttgart mitteilte. Für 8500 Euro ging das Modell eines Segelschiffes weg, das der Emir von Kuwait Honecker geschenkt hatte.

Auktion: 120.000 Euro für Honecker-Devotionalien

Etwa 20 Objekte – darunter viele Orden und eine Autofahne –kamen coronabedingt in einer Online- und Telefon-Versteigerung unter den Hammer. Thies zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis. „Das ist mehr als ich erwartet habe.“

Andreas Ties

Andreas Thies hält in seinem Auktionshaus eine Platte mit verschiedenen Honecker-Devotionalien.

Foto:

picture alliance/dpa

Der gebürtige Saarländer Erich Honecker war 1994 in Chile gestorben. Kurz vor seinem Tod hatte er die Erinnerungsstücke einem nicht aus Deutschland stammenden Mann verkauft. Dieser auch nicht mehr ganz junge Kunde habe ihm die historische Sammlung in Kommission gegeben, da in seiner Familie sich niemand dafür erwärmen könne, sagte Thies.

Nach Rechtsstreit: Bund soll keinerlei Anspruch auf Stücke des Besitzers haben

Er betonte, nach einem aus seiner Sicht erfolgreichen Rechtsstreit mit dem Bund bestünden keinerlei Ansprüche Dritter an den Objekten. Das gelte auch für etwa 80 weitere, die er im Frühjahr 2021 versteigern wolle. Darunter seien kostbarere Objekte.

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Für diese und die bereits versteigerten Gegenstände habe ein Interessent zuvor über eine Million Euro geboten. Durch den Zwist mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sei dieser jedoch abgesprungen.

Deshalb behalte er sich – abhängig vom Erlös des weiteren Sammlungsteils – eine Schadenersatzklage vor, sagte Thies. Die Bundesanstalt hatte argumentiert, bei den Gegenständen handele es sich womöglich um ehemals volkseigenes Vermögen. (dpa)

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