• Günter Brinker ist der ehemalige Landesvorsitzende der Berliner AfD.
  • Foto: imago/IPON

Günter Brinker: Ex-AfD-Chef teilt Merkel-Mordfantasien – Gauland reicht Entschuldigung

Berlin –

Berlins Ex-AfD-Chef Günter Brinker leitete wiederholt einen Mord-Aufruf gegen Angela Merkel in parteiinternen Facebook-Chats weiter. Während Parteichef Gauland mit einer Entschuldigung zufrieden ist, empfehlen Experten den Parteiausschluss.

Der Druck auf den Ex-AfD-Chef wächst: Die „Arbeitsgemeinschaft Verfassungsschutz“, ein Beratergremium für den Vorstand um Alexander Gauland und Tino Chrupalla, empfiehlt, dass gegen Brinker ein Parteiaustrittsverfahren eingeleitet werden müsse. Das berichtet „Business Insider“.

Berlins Ex-AfD-Chef teilt Mordaufruf gegen Merkel

Der frühere Berliner AfD-Chef – und Ehemann der jetzigen AfD-Landesvorsitzenden Kristin Brinker – hatte vorige Woche eine Nachricht in zwei internen Facebook-Chats mit Mitgliedern und Funktionären der AfD Berlin geteilt: „Was da abgeht ist eine bodenlose Frechheit, das die Merkel Drecksau überhaupt noch lebt wunder mich sehr. Ich denke das Stück Dreck ist so beschützt das keiner dazu kommt, oder die Deutschen haben keine Eier?“ (Originalzitat)

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Die Berater der AfD schreiben in ihrer Empfehlung an den Bundesvorstand: „Sicherlich kann man in dem Text einen ‚Mordaufruf‘ sehen, zumindest mittelbar.“ Sie verweisen auf die Tragweite aufgrund von Brinkers früherer, hoher Stellung – und auch mit Blick auf seine Ehefrau.

Alexander Gauland reicht eine Entschuldigung

Eine solche Aussage gegenüber einer amtierenden Regierungschefin sei nicht hinnehmbar, schreiben die AfD-Berater. Ohne Reaktion würde es zeigen, dass die Partei auch mit schärfsten Gewaltaufrufen einverstanden sei. Am besten sei es, Günter Brinker von einem freiwilligen Parteiaustritt zu überzeugen, „um Schaden von der Partei abzuwenden“.

Aus Kreisen des Bundesvorstandes heißt es, dass Alexander Gauland und AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla die Entschuldigung Brinkers als ausreichend angesehen haben. Dennoch soll jetzt der Landesverband Berlin über den Fall entscheiden. (vd)

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