x
x
x
Facebook-Logo auf Handy-Bildschirm
  • Facebook darf Nutzerkonten nicht mehr einfach sperren.
  • Foto: picture alliance/dpa | Fabian Sommer

Rückschlag für Facebook: Deutsches Gericht verbietet dieses Vorgehen

2018 löschte Facebook zwei Beiträge, in denen abschätzig über Muslime und Zugewanderte geschrieben wurde, und sperrte die beiden Nutzer:innen. Diese zogen vor Gericht. Der BGH entschied nun, dass Facebook so in Zukunft nicht mehr vorgehen darf.

Für Facebook wird es nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aufwendiger, Nutzer:innen wegen Verstößen gegen Regeln des Online-Netzwerks zu sperren. Die Betroffenen sind nun zwingend vor einer drohenden Sperrung zu informieren und müssen die Möglichkeit bekommen, sich zu erklären. Über die Entfernung eines Beitrags muss zumindest nachträglich informiert werden. Zugleich hielt der BGH gestern in zwei Urteilen fest, dass Facebook bei Verstößen gegen die Plattform-Regeln in Deutschland weiterhin Beiträge löschen und Nutzer:innen sperren darf.

Nicht alle Äußerungen, die Facebook verbietet, sind nach deutschem Recht strafbar

Die Entscheidung bezieht sich auf die weltweit geltenden „Gemeinschaftsstandards“, mit denen Facebook zum Beispiel diskriminierende Inhalte verhindern will. Nicht alle Äußerungen, die Facebook verbietet, sind aber nach deutschem Recht strafbar. In den beiden Fällen hatten ein Mann und eine Frau abschätzig über Muslime und Zugewanderte geschrieben. Laut BGH waren diese Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt. Weil Facebook die Beiträge damals sperrte, ohne die Nutzer:innen zu informieren, muss das Unternehmen sie nun wieder freischalten und darf sie nicht noch einmal entfernen.

Facebook begrüßte in einer ersten Reaktion die BGH-Feststellung, dass das Netzwerk grundsätzlich berechtigt sei, Inhalte nach eigenen Richtlinien zu entfernen und die betreffenden Konten zu sperren. „Wir tolerieren keine Hassrede und setzen uns dafür ein, unzulässige Inhalte von Facebook zu entfernen“, betonte ein Sprecher.

Anwalt: Tag für Tag „Hunderte Fälle“

Die Position des Gerichts hatte sich bereits bei der Verhandlung vergangene Woche abgezeichnet. Damals hatte der Anwalt Christian Rohnke als Vertreter von Facebook eine vorherige Anhörung vor Sperrungen als „vollständig unpraktikabel“ bezeichnet. Tag für Tag gebe es Hunderte Fälle, und jede neue Beleidigung ermutige Gleichgesinnte.

In einem der Beiträge wurde den Angaben nach ein Video kommentiert, in dem eine Person mit Migrationshintergrund es ablehnt, von einer Polizistin kontrolliert zu werden. In dem Text hieß es (im Original in Versalien): „Die werden sich hier nie integrieren und werden auf Ewig dem Steuerzahler auf der Tasche liegen … diese Goldstücke können nur eines morden … klauen … randalieren … und ganz wichtig … nie arbeiten.“

Das könnte Sie auch interessieren: TikTok sperrt diverse Nazi-Profile

Im zweiten Fall hieß es in dem von Facebook gelöschten Beitrag unter anderem: „Deutsche Menschen werden kriminalisiert, weil sie eben eine andere Ansicht von ihrem Heimatland haben als das Regime. Migranten können hier morden und vergewaltigen und keinen interessiert’s!“

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp