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  • So soll die Wolfsmaske des Täters ausgesehen haben.
  • Foto: Wera Engelhardt/dpa

Er trug eine Wolfsmaske: Mutmaßlicher Vergewaltiger von Kind (11) vor Gericht

München –

Es ist eine alptraumhafte Szene: Ein Mann mit einer Wolfsmaske zerrt am helllichten Tag ein Mädchen in ein Gebüsch und vergewaltigt das Kind. Nach dem Vorfall im Sommer 2019 beginnt am Mittwochvormittag der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter. Er hat nach Angaben seines Anwalts bereits gestanden – seine Vorgeschichte dürfte eine große Rolle spielen.

„Mein Mandant hat ein schonungsloses schriftliches Geständnis über mich abgegeben, um dem Mädchen wenigstens im Nachgang eine intensive Befragung zu ersparen“, sagte sein Anwalt nach der Tat. Der Mann soll das damals elf Jahre alte Mädchen im Münchner Stadtteil Obergiesing missbraucht haben. Die Wolfsmaske fanden die Ermittler später in einem Abfallcontainer in der Nähe seines Wohnortes, nachdem der Angeklagte ihnen gesagt hatte, wo sie suchen müssen.

Missbrauchsfall in München: Täter war vorbestraft

Der Fall wirft auch die Frage nach der Resozialisierung von Sexualstraftätern auf. Der Mann, damals Anfang 40, befand sich in einer Lockerungsstufe des Maßregelvollzugs, weil er wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vorbestraft ist.

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Vor der Tat war er für einige Jahre in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht und lebte zuletzt in einer therapeutischen Wohngemeinschaft. Dieses sogenannte Probewohnen war eine Lockerungsstufe im Maßregelvollzug. Seit der Tat befindet sich der Mann wieder in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik.

Justizsystem: Freiheitsstrafen vs. Maßregelvollzug

Straftäter können zu Freiheitsstrafen verurteilt werden, die in Justizvollzugsanstalten verbüßt werden, oder zum Maßregelvollzug in dafür besonders ausgestatteten psychiatrischen Kliniken und Entziehungsanstalten. Diese werden auch als forensische Kliniken bezeichnet. Das kann beispielsweise für drogenabhängige oder psychisch kranke Menschen zutreffen. Im Freistaat gibt es davon 14 Einrichtungen.

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Nach den aktuellsten Daten des bayerischen Sozialministeriums befanden sich Ende 2019 insgesamt 2884 Menschen im Freistaat im Maßregelvollzug. Im Jahr davor waren es 2772, Ende 2017 waren es 2489. Wer wegen einer psychischen Erkrankung untergebracht wurde, verbrachte 2019 im Schnitt 5,42 Jahre in der Psychiatrie. Suchtkranke blieben dort durchschnittlich 1,42 Jahre. (dpa)

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