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  • Foto: picture alliance/dpa

Eilantrag erfolgreich: AfD hätte Kalbitz nicht rauswerfen dürfen

Berlin –

Es ist ein Sieg für Andreas Kalbitz (47): Sein Antrag gegen seinen Rauswurf aus der AfD hatte vor Gericht Erfolg.

Das Berliner Landgericht hat die Annullierung der Parteimitgliedschaft des bisherigen Brandenburger AfD-Landeschefs Andreas Kalbitz am Freitag für unzulässig erklärt. Damit kann Kalbitz seine Rechte als Parteimitglied und als Mitglied des Bundesvorstands bis zur Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der AfD wieder ausüben.

Kalbitz darf Rechte als Parteimitglied vorerst weiter ausüben

Darum geht es: Der Anwalt des AfD-Bundesvorstands, Joachim Steinhöfel, erklärte, in der Satzung der Bundespartei sei seit Februar 2013 festgelegt, dass Mitglieder bei einem Aufnahmeantrag bestehende oder frühere Mitgliedschaften in vom Verfassungsschutz beobachteten extremistischen Organisationen angeben müssten.

Dies habe auch in dem Online-Aufnahmeantrag gestanden, den Kalbitz nach eigener Aussage am 8. März 2013 gestellt habe. In diesem Fall hätte es eine Einzelfallentscheidung des Bundesvorstands geben müssen. „Aber es gab keine Einzelfallentscheidung zu Herrn Kalbitz, weil er seine Mitgliedschaften nicht angegeben hat“, betonte Steinhöfel. Daher habe der Bundesvorstand die Parteimitgliedschaft für nichtig erklärt, „wegen arglistiger Täuschung und Verschweigens der Mitgliedschaft in extremistischen Organisationen, bei den Republikanern und der HdJ“.

Kalbitz gegen AfD: Streit um Mitgliedschaft bei extremistischer HdJ

Dagegen erklärte der Prozessvertreter von Kalbitz, sein Mandant habe eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass er nicht in der HdJ Mitglied gewesen sei. Dies könne der Bundesvorstand auch nicht belegen, weil der Verfassungsschutz die angebliche Mitgliederliste der HdJ nicht herausrücke. Daher beantrage sein Mandant, bis zu einer Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der AfD seine Rechte als Mitglied und Mitglied des Bundesvorstands wieder ausüben zu können.

Kalbitz selbst war nicht vor Gericht erschienen. Der 47-Jährige war bis zur Annullierung seiner Mitgliedschaft im Mai Landesparteichef und Fraktionsvorsitzender im Brandenburger Landtag. Zwischenzeitlich wird die Partei von seinen Stellvertretern Birgit Bessin und Daniel Freiherr von Lützow geführt. Die Landtagsfraktion hatte eigens ihre Geschäftsordnung geändert, damit Kalbitz auch als parteiloser Abgeordneter Mitglied bleiben konnte. 

Kalbitz war einer der Wortführer des rechtsnationalen „Flügels“ um den Thüringer AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke, der sich mittlerweile nach eigenen Angaben aufgelöst hat. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte den „Flügel“ im März als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. (dpa)

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