Bis zu sechs Jahre Haft: Mexiko erlässt Gesetz gegen sogenannte Rachepornos
Mexiko-Stadt –
In Mexiko wird die Weitergabe von Bildern mit sexuellem Inhalt in digitalen Medien ohne die Zustimmung der dargestellten Personen, den sogenannten Rachepornos, landesweit unter Strafe gestellt. Ein wichtiger Schritt für das südamerikanische Land, in dem die Zahlen zu Gewalt gegen Frauen immens hoch sind.
Die Abgeordnetenkammer verabschiedete das „Olimpia-Gesetz“, das Haftstrafen von bis zu sechs Jahren vorsieht, am Donnerstag mit 446 Stimmen bei nur einer Gegenstimme. Im November hatte bereits der Senat, das Oberhaus des mexikanischen Parlaments, seine Zustimmung erteilt.
Namensgeberin des Gesetzes überlebte drei Suizidversuche
Das Gesetz ist nach einer jungen Frau namens Olimpia Coral benannt. Im Jahr 2013, als sie 18 Jahre alt war, hatte ihr damaliger Freund ein Sex-Video von ihr gegen ihren Willen im Internet veröffentlicht, das weit verbreitet wurde.
Coral überlebte drei Suizidversuche, später wurde sie zur Aktivistin. In ihrem Heimatbundesstaat Puebla sorgte sie dafür, dass das, was ihr widerfahren war, verboten wurde. Seitdem verabschiedete auch die Mehrheit der anderen Bundesstaaten entsprechende Gesetze.
Mexiko: Hohe Zahl an Femiziden
Doch in dem künftig landesweit geltenden Gesetz steckt noch mehr. So verbietet es neben der ungenehmigten Weitergabe intimer Fotos oder Videos auch die Förderung sexistischer Stereotype und die Verherrlichung geschlechtsspezifischer Gewalt oder Hassrede in digitalen Medien.
Bestraft werden kann dies mit drei bis sechs Jahren Haft sowie einer Geldstrafe von 89.600 Peso (rund 3700 Euro). Als strafverschärfend gilt es, wenn ein Täter eine Liebesbeziehung zum Opfer hat oder gehabt hat.
Das hier könnte Sie auch interessieren: Brutaler Frauenhass und Gewaltfantasien: So gefährlich ist die Incel-Bewegung
Gerade für Mexiko ist das Gesetz wichtig, denn in dem Land werden im Schnitt rund zehn Frauen am Tag umgebracht. Von den mehr als 3700 Morden an Frauen im vergangenen Jahr wurden 967 als Femizide eingestuft – also als Morde aufgrund des weiblichen Geschlechts der Opfer. (dpa/alp)