• Das Statistische Bundesamt hat erstmals eine Bilanz zu Unfällen mit E-Scootern in drei Quartalen veröffentlicht.
  • Foto: Frank May

Bilanz zu E-Scooter-Unfällen: Verletzte und Tote – andere Fahrzeuge noch gefährlicher

Wiesbaden/Berlin –

Das Statistische Bundesamt hat eine Bilanz zu Unfallzahlen und Todesfällen im Zusammenhang mit E-Scootern veröffentlicht. Die Elektrokleinstfahrzeuge sind aus den deutschen Großstädten nicht mehr wegzudenken. Der TÜV-Verband warnt jedoch vor Gefahren beim Fahren mit den Scootern – besonders im Winter.

Laut Statistischem Bundesamt wurden in den ersten drei Quartalen des Jahres 2020 – also von Januar bis September – 1570 Unfälle mit Personenschaden im Zusammenhang mit E-Scootern von der Polizei registriert. 1096 Personen wurden dabei leicht und 269 Personen schwer verletzt. Sieben Menschen starben. Zum Vergleich: Im Zusammenhang mit Fahrrädern gab es im gleichen Zeitraum rund 73.293 Unfälle mit Personenschaden. 351 Fahrradfahrerinnen und -fahrer kamen dabei ums Leben, 14.128 wurden schwer verletzt, 59.633 leicht.

Zahl der Unfälle mit E-Scootern stieg im Frühling und Sommer an

Noch spielen E-Scooter im Unfallgeschehen also eine vergleichsweise kleine Rolle. Dennoch stieg die Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden im Frühling und Sommer des vergangenen Jahres deutlich an: Gab es im 1. Quartal (Januar bis März) 2020 noch 252 Unfälle mit Personenschaden, so waren es im 2. Quartal (April bis Juni) bereits 417. Am höchsten war die Zahl im 3. Quartal: Von Juli bis September nahm die Polizei 901 E-Scooter-Unfälle auf, bei denen Menschen zu Schaden kamen. Dabei wurden 4 Menschen getötet, 145 schwer verletzt und 627 leicht.

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Bedacht werden muss laut dem Statistischen Bundesamt außerdem, dass die Zahl der Unfälle im Jahr 2020 durch die Corona-Pandemie und das damit verbundene geringere Verkehrsaufkommen allgemein gesunken ist. Von Januar bis September erfasste die Polizei 15,4 Prozent weniger Straßenverkehrsunfälle als im Vorjahreszeitraum. Von März bis Ende Juni lag die Zahl der Verkehrstoten demnach mit 895 auf einem historischen Tiefstand – dem niedrigsten Wert für März bis Juni eines Jahres seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990.

TÜV-Verband: Tipps für E-Scooter-Fahrten im Winter

Der TÜV-Verband (VdTÜV) warnte trotz geringerer Mobilität in der Corona-Krise noch einmal zur Vorsicht bei Fahrten mit E-Scootern – vor allem im Winter. „E-Scooter sind wie Fahrräder oder Motorräder einspurige Fahrzeuge, die besonders anfällig für rutschige oder glatte Fahrbahnen sind“, erklärte VdTÜV-Mobilitätsexperte Frank Schneider. Darüber hinaus könnten E-Scooter-Fahrer trotz der vorgeschriebenen Beleuchtung in der dunklen Jahreszeit leicht übersehen werden.

Der TÜV-Verband empfiehlt E-Scooter-Fahrern, bei starker Schnee- oder Eisglätte man auf Fahrten mit E-Scootern zu verzichten und auf andere Verkehrsmittel umzusteigen. Auch die Vermieter sollten ihre E-Scooter in solchen Fällen umgehend sperren, um Unfälle zu vermeiden. Winterreifen gebe es für E-Scooter nicht – Nutzerinnen und Nutzer sollten ihre Fahrzeuge aber unabhängig von der Jahreszeit mit Blinkern ausstatten. Zudem rät der VdTÜV dringend zum Tragen eines Helms, auch wenn keine Pflicht dazu bestehe.

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Und der Verband gibt noch ein paar weitere wertvolle Tipps: Gerade Anfänger:innen sollten sich bei der ersten Nutzung Zeit nehmen und das Fahren auf sicherem Terrain, wie Parkplätzen oder wenig befahrenen Seitenstraßen, üben. Zudem sollten E-Scooter-Fahrer gerade im Winter auf ihre Bekleidung achten. Mit heller Kleidung, reflektierenden Accessoires oder einer Warnweste würden Nutzer von E-Tretrollern vor allem von Autofahrern deutlich früher erkannt. Zudem solle die Kleidung ausreichend wärmen und vor Fahrtwind schützen. Auf E-Scootern sei es noch kälter als auf dem Rad, da man sich darauf kaum bewege.

E-Scooter-Regeln: Brauche ich einen Führerschein?

Im deutschen Straßenverkehr zugelassen sind die Fahrzeuge übrigens erst seit Inkrafttreten der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge am 15. Juni. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen, so weit vorhanden, Fahrradwege oder Schutzstreifen nutzen. Ansonsten sollen sie auf Fahrbahnen oder Seitenstreifen ausweichen, die Nutzung der Gehwege ist verboten. Einen Führerschein brauchen die Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern nicht, sie müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein. In punkto Alkohol gilt die allgemein übliche 0,5-Promille-Grenze. Unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge dürfen sich keinerlei Alkoholkonsum erlauben, wenn sie E-Scooter fahren wollen. (prei/dpa)

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