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Ast mit Tannenzapfen.
  • Hängt der Ast in Nachbars Garten - dann darf er ihn abschneiden.
  • Foto: dpa-Zentralbild

Nervt Nachbars Baum? Gericht fällt wichtiges Urteil

Ob dieses Urteil Deutschlands Vorgärten friedlicher macht? Fraglich. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestätigt: Ein Nachbar darf Äste eines Baumes abschneiden, die in seinen Garten hineinragen. Und das auch, wenn ein Baum dadurch absterben könnte.

Der Bundesgerichtshof bestätigte das im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene Recht zur Selbsthilfe in einem solchen Fall (Az. V ZR 234/19). Er damit hob ein Urteil des Landgerichts Berlin auf und verwies es zur Neuverhandlung zurück. Der BGH betonte zugleich: Das Selbsthilferecht könne aber durch naturschutzrechtliche Regelungen eingeschränkt sein, etwa durch Baumschutzsatzungen.

Grundstückseigentümer unterliegt vor Gericht

Damit unterlag vor dem obersten deutschen Zivilgericht ein Grundstückseigentümer, der sich dagegen gewehrt hatte, dass seine Kiefer vom Nachbarn beschnitten wird. Er hatte damit argumentiert, dass der Baum dann nicht mehr stabil stehe oder sogar absterben könne.

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Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand eine vier Jahrzehnte alte Schwarzkiefer in Berlin, deren Äste seit langem auf das Nachbargrundstück ragen.


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