• Rapper Fler auf der Bühne. 
  • Foto: dpa

Beleidigung, versuchte Nötigung, Randale: Prozess gegen Rapper Fler in Berlin gestartet

Berlin –

Beleidigung, Sachbeschädigung, Fahren ohne Führerschein, Nötigung eines Journalisten: Auf der Liste der Anklagepunkte gegen Rapper Fler (38) hat sich so einiges angesammelt. Am Mittwoch begann vor dem Amtsgericht Tiergarten der Prozess gegen den Musiker – mit einer sonst eher seltenen Aktion der Staatsanwaltschaft. 

Sie twitterte nämlich am Mittwochvormittag: „Unsere Kollegin hat in der Hauptverhandlung gerade eben 8! Anklageschriften gegen den Rapper Fler verlesen.“ Weiter hieß es: „Die Staatsanwaltschaft Berlin legt dem Angeklagten eine Reihe von Straftaten, u.a. Beleidigungen im Internet, Beleidigung von Polizeibeamten, versuchte Nötigung eines Journalisten, Sachbeschädigung durch Graffiti und Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Last.“

Prozess in Berlin: Hat Fler immer wieder Menschen beleidigt?

Dazu stellte die Staatsanwaltschaft ein Foto der Tür zum Verhandlungssaal 500. Solche Tweets zum Beginn eines Prozesses zu veröffentlichen, ist für die Staatsanwaltschaft eher ungewöhnlich.

In dem Prozess am Amtsgericht Berlin-Tiergarten gehe es um eine „Reihe von Straftaten“, teilte das Gericht mit. Dem 38 Jahre alten Musiker werden unter anderem Beleidigung, Sachbeschädigung, versuchte Nötigung und Fahren ohne Führerschein vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Rapper immer wieder verschiedene Menschen wüst verunglimpfte und beleidigte.

Fler soll Journalisten gedroht haben, ihm die Zähne auszuschlagen

Fler, der eigentlich Patrick Losensky heißt, soll laut Anklage auch wiederholt Polizisten minutenlang beschimpft haben. Einem Journalisten soll er gedroht haben, ihm die Zähne auszuschlagen.

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Der Rapper und seine Anwälte erklärten vor dem Prozess, ein „erheblicher Teil der Tatvorwürfe“ sei „unzutreffend, verfälscht oder aus dem Kontext gerissen“. Zudem handele es sich um Vergehen im Bagatellbereich. „Offensichtlich soll gegenüber Herrn Losensky – stellvertretend für eine mutmaßliche sog. Clankriminalität – ein Zeichen gesetzt werden.“ (alp/dpa)

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