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  • Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen
  • Foto: dpa

AfD-Spendenaffäre: Meuthens Auftritt vor Gericht war vor allem eins: dreist

Berlin –

Im Prozess um fragwürdige Wahlkampfhilfe im Jahr 2016 hat sich AfD-Parteichef Jörg Meuthen auf seine damalige Unerfahrenheit berufen. Damit fordert er Sonderregeln für seine Partei ein, kommentiert Jan Sternberg. Das sei nichts weniger als eine Geringschätzung der Spielregeln der Demokratie. 

Die AfD ist eine „Rechtsstaatspartei“. Das sagt AfD-Chef Jörg Meuthen bei jeder Gelegenheit.

Wenn die AfD es aber selber mit dem Rechtsstaat zu tun bekommt, fordert sie gerne Sonderregeln für sich ein. So im Fall der Strafzahlungen wegen nicht angegebener Wahlkampfhilfe für Meuthen 2016.

Sein Freund und politischer Weggefährte Alexander Segert, Inhaber der Werbeagentur Goal AG, hatte damals Plakate, Flyer und Zeitungsanzeigen geschaltet. Meuthen sah das als Freundschaftsdienst, sagte er vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Über die Dimension habe er sich keine Gedanken gemacht.

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Die nicht angegebenen geldwerten Vorteile für Plakate, Flyer und Anzeigen kamen die AfD teuer zu stehen. 296.000 Euro verlangt die Bundestagsverwaltung von der Partei. Die will nicht zahlen, zieht vor Gericht, und dort versucht sich Meuthen mit hemdsärmeliger Unerfahrenheit herauszureden. Die junge AfD sei damals ein Start-up-Unternehmen gewesen, Meuthen selbst dauergestresst.

Doch die AfD war ein Start-up, das bei den Wählern skalierte: 15,1 Prozent erhielten Meuthen und seine Truppe bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg, bis heute das beste Ergebnis im Westen. Segerts Plakate trugen zu diesem Erfolg bei.

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Hätte er das Ausmaß des Freundschaftsdienstes damals erkannt, wäre er „erschrocken“ gewesen. Die „paar Plakate“, die „der Alexander“ in Auftrag gegeben hat, waren eine ganze Kampagne im Wert von fast 90.000 Euro. Finanziert übrigens nicht „vom Alexander“, sondern von Spendern – wer am Ende wirklich zahlte, ist bis heute ungeklärt.

Selbst wenn Meuthen damals wirklich naiv war: Jedes Start-up-Unternehmen muss sich in Deutschland an die Gesetze halten. Jede Partei auch. Ein Vorsitzender einer selbst ernannten „Rechtsstaatspartei“ sollte das wissen. Sein Auftritt war daher vor allem eines: dreist.

Die AfD hat ihren rasanten Aufstieg im deutschen Parteiensystem auch durch eine Reihe dubioser Finanzspritzen hingelegt. Wenn ihre Hauptprotagonisten wie Meuthen glauben, dass für eine neue Partei andere Regeln zu gelten haben, ist das nichts weniger als eine Geringschätzung der Spielregeln der Demokratie.

Das hat auch das Verwaltungsgericht Berlin erkannt und die Klage der AfD zurückgewiesen. Doch die Partei wird in Revision gehen. Die Geschichte um Meuthen und Segert ist noch nicht vorbei. (RND)

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