Bildungsurlaub - welche Ansprüche habe ich?

Bildungsurlaub: In Hamburg stehen Ihnen grundsätzlich fünf Tage pro Jahr für Weiterbildungszwecke zur Verfügung. Doch es gibt ein paar Dinge zu beachten. Foto: Karriere Hamburg

Bildungsurlaub im Überblick: Rechte, Anspruch und Antrag

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Bildungsurlaub ermöglicht berufliche Weiterentwicklung bei vollem Gehalt. Wie der Anspruch funktioniert, was genutzt werden kann und wie man ihn beantragt, wird Ihnen hier erklärt.

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Was bedeutet Bildungsurlaub – und wie kann ich ihn beanspruchen?

Seit 1974 können Arbeitnehmer in 14 von 16 Bundesländern für berufliche oder politische Weiterbildung bezahlten Urlaub nehmen. Der Anspruch ist auf fünf Tage jährlich begrenzt.

Der Urlaub muss für bildungsbezogene Zwecke genutzt werden, wie:

  • Weiterbildungen, Seminare oder ergänzende Berufsausbildung
  • Karrierefördernde Allgemeinbildung
  • Politische Bildung, gewerkschaftliche Maßnahmen
  • Beruflich relevante Programme wie Studienreisen oder EDV-Kurse

Hinweis: Der Anspruch variiert je nach Bundesland. In Brandenburg ist auch kulturelle Weiterbildung möglich, in Berlin nur politische und berufliche Maßnahmen.

Wofür kann ich Bildungsurlaub in Hamburg nutzen?

So beantragen Sie Bildungsurlaub. Karriere Hamburg
Bildungsurlaub Karriere Hamburg
So beantragen Sie Bildungsurlaub.

In Hamburg haben Arbeitnehmer pro Jahr Anspruch auf fünf Tage Urlaub für Weiterbildungsmaßnahmen. Sie können alle zwei Jahre auf bis zu zehn Tage am Stück angesammelt werden. Der Anspruch gilt für politische und berufliche Weiterbildung sowie ehrenamtliche Tätigkeiten, Tagungen und Studienreisen. Wichtig: In Hamburg muss der Antrag spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn eingereicht werden, und die Veranstaltung muss von einem anerkannten Bildungsträger organisiert sein.

Habe ich überhaupt ein Anrecht darauf?

In den meisten Bundesländern hat man als Arbeitnehmer oder Auszubildender Anspruch auf Weiterbildung und den dazugehörigen Urlaub – außer in Sachsen und Bayern. Der Anspruch gilt für Beschäftigte der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Für Teilzeitkräfte und Minijobber gelten spezielle Regelungen. In der Probezeit ist Bildungsurlaub nicht möglich. In Hamburg ist der Anspruch gesetzlich festgelegt. Arbeitgeber können jedoch Einwände gegen die Art der Weiterbildung erheben, wenn sie keinen beruflichen Nutzen sehen.

Hat das Auswirkungen auf meinen Jahresurlaub?

Der Bildungsurlaub zählt als Sonderurlaub und hat keinen Einfluss auf den Jahresurlaub. Auch wenn man seinen Jahresurlaub bereits aufgebraucht hat, darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub nicht verweigern.

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?

  1. Überprüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für Bildungsurlaub erfüllen.
  2. Wählen Sie eine anerkannte Weiterbildung, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
  3. Melden Sie sich an und lassen Sie sich eine Bescheinigung vom Veranstalter ausstellen.
  4. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig über den geplanten Bildungsurlaub.
  5. Reichen Sie den Antrag mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn ein.
  6. Leiten Sie die Unterlagen nach der Genehmigung an die zuständige Stelle im Unternehmen weiter.

Weitere Informationen finden Sie unter www.karriere-hamburg.de.

Telefon: 040-210912550

E-Mail: info@karriere-hamburg.de

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