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Symbolfoto
  • Was darf der potenzielle Arbeitgeber fragen und was nicht? Wir verraten es!
  • Foto: Evan Dennis / Unsplash

Verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch

Grundsätzlich haben Unternehmen in einem Vorstellungsgespräch ein Recht darauf, Fragen zu stellen. Klar, es besteht ja auch ein Interesse daran, Bewerbende kennen zu lernen. Aber auch hier gibt es Grenzen. Nicht alles muss beantwortet werden. Schon gar nicht, wenn es sich um unzulässige, verbotene Fragen handelt.

Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch verboten?

Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sorgt dafür, dass vor dem Gesetz (zumindest theoretisch) alle gleich sind und gleich behandelt werden sollen. Dort sind bestimmte Merkmale und Eigenschaften geregelt, aufgrund derer man in keinem Fall diskriminiert werden darf. Dazu zählen das Geschlecht, das Alter, die Herkunft und auch die Religion und die sexuelle Identität.

Indiskrete Fragen haben in einem Vorstellungsgespräch rein gar nichts zu suchen. Fragen die nicht berufsbezogen sind und darüber hinaus auch noch sehr persönlich, haben in einem Vorstellungsgespräch nichts verloren. Dazu gehören:

o „Sind Sie schwanger?“

o „Wollen Sie Kinder?“

o „Welcher Religion gehören Sie an?“

o „Sind Sie in einer Partei?“

o „Haben Sie Schulden?“

o „Haben Sie eine Beziehung?“

o „Wollen Sie heiraten?“

o „Gibt es schwere Krankheiten in Ihrer Familie?“

o „Sind Sie in einer Gewerkschaft?“

o „Aus welchem Land stammt Ihre Familie?“

Welche Fragen sind erlaubt?

Vermeintlich verbotene Fragen können jedoch legitim sein, wenn sie jobbezogen sind. Zum Beispiel zu:

o Religion bei konfessionellen Arbeitgebern

o Vorstrafen bei Juristen oder (Polizei)Beamten, Berufskraftfahrern hinsichtlich Verkehrsdelikten o.ä.

o Behinderung oder Krankheit bei speziellen Anforderungen in einem Job

Lügen im Vorstellungsgespräch: Erlaubt?

Im Vorstellungsgespräch zu lügen, ist gefährlich. Unwahre Aussagen können sogar noch nach Jahre zu einer Kündigung führen. Lügen sollte man nicht, wenn es um den eigenen Werdegang, die Ausbildung oder Hard Skills geht. Anders sieht es aus, wenn unzulässige Fragen gestellt werden. Dann sind Notlügen sogar gesetzlich erlaubt. Die Verweigerung einer Antwort könnte sich negativ auswirken, so dass eine „Notlüge“ ein Ausweg sein kann. Wobei: Wer unzulässige Fragen gestellt bekommt, kann auch direkt die Reißleine ziehen. Denn: Will man da wirklich arbeiten?

Richtig reagieren auf verbotene Fragen

Ganz gleich, welche Frage gestellt wird: Es gilt immer Ruhe zu bewahren und sachlich drauf zu schauen. Auch wenn unzulässige Fragen erschüttern, gilt es souverän und professionell zu bleiben. Dennoch ist es durchaus legitim den/die Gesprächspartner:in darauf anzusprechen.

Wer die Frage nicht beantworten möchte (und auch nicht muss), kann unterschiedlich reagieren:

o „Warum ist die Frage relevant für die Stelle?“

o „Ist dies relevant für diese Position?“

o „Diese Frage möchte ich nicht beantworten.“

o „Da es sich um eine sehr private Frage handelt, werde ich dazu eine Auskunft geben.“

Oder lügen: „Nein, ich bin nicht schwanger.“

Den Fehler anzusprechen, ist auch eine Möglichkeit mit der Situation umzugehen. Dafür braucht es vielleicht ein bisschen Mut. Und selbstverständlich kann das Gespräch an der Stelle (freundlich!) beendet werden. Das hängt aber davon ab, ob der Rest des Gesprächs auch eine Katastrophe war oder der/die Gesprächspartner:in es vielleicht einfach nicht besser wusste.

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