x
x
x
Symbolfoto
  • Foto: Sonja Langford / Unsplash

Überstunden: Was Sie leisten müssen – und was nicht

Beim Thema Überstunden scheiden sich die Geister. Einige Vorgesetzte meinen, es wäre selbstverständlich diese abzuleisten, auch ohne Gegenleistung. Andere wollen diese unter allen Umständen vermeiden. Und auch auf Arbeitnehmer:inseite ist das Thema nicht für alle gleich positiv oder negativ belegt. 

Gesetzliche Grundlage 

Arbeitszeiten sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt. Das gilt auch für Überstundenregelungen. 

Grundsätzlich gilt: Die maximale tägliche Arbeitszeit beträgt acht Stunden, pro Woche sind maximal 48 Stunden erlaubt. Kurzfristig und in Ausnahmefällen sind allerdings maximal zehn Stunden pro Tag zulässig.

Leider gibt es keine gesetzliche Regelung zu einer Vergütung oder einem Freizeitausgleich von Überstunden. Hier ist es wichtig, mit dem/der Arbeitgeber:in vorab zu sprechen und Regelungen zu finden. Denn: Wer freiwillig Überstunden macht, kann keinen Ausgleich verlangen. Einfach mehr arbeiten, um am Freitag früher zu gehen oder den Montag als verlängertes Wochenende mit Überstunden zu füllen, sollte nicht die gängige Praxis sein. 

Ausnahmen für Überstunden 

Keiner ist zu Überstunden verpflichtet. Verlangt werden können Überstunden nur, wenn eine Krisen- oder Notfallsituation vorliegt oder bei besonderem betrieblichem Bedarf. Und auch dann nur nach Absprache. Verboten sind Überstunden übrigens bei Schwangerschaft, einer Schwerbehinderung und bei minderjährigen Angestellten. Auch bei einer Teilzeitstelle dürfen keine Überstunden gemacht werden, allerdings nur soweit nicht anders vereinbart.

Der Blick in den Arbeitsvertrag 

Einige Arbeitgeber:innen machen es sich besonders leicht und schreiben in Arbeitsverträgen Klauseln wie 

• Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten 

• Überstunden werden über eine Pauschale vergütet 

• Überstunden werden nur vergütet, wenn diese eine bestimmte Zahl überschreiten 

Regelungen wie diese sind häufig unwirksam, da sie nicht transparent und/oder zu pauschal sind. 

Wichtig: Überstunden dokumentieren 

Grundsätzlich ist es ratsam, Überstunden zu dokumentieren. Diese Dokumentation kann auch von Vorgesetzten gegengezeichnet werden. Wichtig ist dies vor allem, wenn es keine Zeiterfassung gibt. 

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp