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  • Foto: imago images/Panthermedia

Weil ihr die Todesstrafe droht: Urteil: Verurteilte Mörderin wird nicht ausgewiesen

Göttingen –

Weil ihr in China möglicherweise die Todesstrafe droht, hat das Verwaltungsgericht Göttingen die sofortige Ausweisung einer in Deutschland wegen Mordes verurteilten Chinesin gestoppt. Die 1. Kammer des Gerichts habe in einer Eilentscheidung dem Antrag der Frau gegen eine entsprechende Anordnung der Stadt Göttingen stattgegeben, teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit.

China kenne das in Deutschland geltende Verbot der Doppelbestrafung nicht. Es könne deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass die Frau dort erneut – und dann zum Tode – verurteilt werde.

Mord aus Eifersucht: Neue Freundin ihres Ex mit mehreren Messerstichen getötet

Der von der Stadt Göttingen angeordnete sofortige Vollzug der Abschiebung sei auch deshalb nicht geboten, weil die in Haft sitzende Frau keine Gefahr für andere darstelle. In der Regel werde die Abschiebung ausländischer Straftäter nach einer Verurteilung zu lebenslanger Haft auch nicht vor Verbüßung von 15 Jahren in Betracht gezogen.

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Die heute 32-Jährige hatte im Oktober 2015 in Göttingen eine andere Chinesin mit zahlreichen Messerstichen umgebracht. Sie war eifersüchtig auf die neue Freundin ihres langjährigen Lebensgefährten gewesen. Das Landgericht Göttingen hatte sie deshalb im Februar 2017 zu lebenslanger Haft verurteilt. (dpa/gst)

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