Weil das Hochzeitskleid nicht passt: Braut verklagt Schneider auf Schadensersatz
Hannover –
Um ein aus der Sicht der Braut schlecht sitzendes maßgeschneidertes Hochzeitskleid geht es in einem Zivilprozess am Amtsgericht Hannover.
Die Schneiderei klagte, weil sie den vollen Preis für das Kleid haben will, das für die Braut persönlich angefertigt wurde. Die Braut leistete nur eine Anzahlung, den Rest wollte sie nicht zahlen, klagte ihrerseits auf Rückzahlung der bezahlten Summe gegen Rückgabe des Kleides. Außerdem verlangt sie Schadenersatz für den Kauf eines anderen Kleides für ihre Hochzeit.
Kleid passt nicht: Braut im Norden will Geld zurück
In dem Verfahren dreht sich alles um Sitz und Stoff des Hochzeitskleides. Nach Angaben der Schneiderei wurde die Braut darüber aufgeklärt, dass ein Brautkleid mit einem tiefen Rückenausschnitt nicht hauteng anliegt.
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Die Braut wiederum monierte, sie sei nicht darüber aufgeklärt worden. Auch sei ein anderer Stoff als vereinbart benutzt worden, und das Kleid habe sich nach der Übergabe verzogen – weshalb sie dann ein Ersatzkleid habe beschaffen müssen. (dpa/maw)
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