x
x
x
  • Foto: dpa

Viele machen einfach „blau“: Neuer Plan gegen jugendliche Dauerschwänzer

Schwerin –

In der Berufsschule scheint das Schwänzen für viele Jugendliche zum Alltag zu gehören. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Die Linke fordert jetzt wirkungsvollere Förderung und eine Berufsschulpflicht bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Im Schuljahr 2018/2019 seien insgesamt 4300 Berufsschüler registriert worden, die dem Unterricht für mindestens sieben Stunden unentschuldigt fernblieben. Bei etwa 440 dieser Jugendlichen summierte sich die Zahl der Fehlstunden auf jeweils mehr als 140.

„Jeder sechste Berufsschüler schwänzt den Unterricht. Die Untätigkeit der Landesregierung spiegelt sich insbesondere darin wider, dass der Anteil der ‚Blaumacher‘ unter den Jugendlichen, die ein Berufsvorbereitungsjahr oder eine berufsvorbereitende Maßnahme absolvieren, besonders hoch ist“, konstatierte die Vorsitzende der oppositionellen Linksfraktion, Simone Oldenburg.

Linke fordern besondere Förderung für „Blaumacher“

So lag beispielsweise im Rostocker Berufsbildungszentrum der Anteil der Schüler mit mehr als 140 Fehlstunden im Jahr in der regulären dualen Ausbildung unter einem Prozent. Bei den Jugendlichen, die wegen fehlender oder unzureichender Schulabschlüsse eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme durchliefen, lag die Quote bei mehr als neun Prozent. Ähnlich hoch war der Anteil bei ausländischen Jugendlichen, die für eine Ausbildung vorbereitet werden sollten.

„Die Landesregierung duldet diesen Zustand tatenlos, denn sie verkennt, dass gerade diese Jugendlichen die Verlierer des bestehenden Schulsystems sind und einer besonderen Förderung bedürfen“, betonte Oldenburg. Sie forderte die Rückkehr zu kleineren Klassen, um gezielter Einfluss auf Jugendliche nehmen zu können, die sich regelmäßig dem Unterricht entziehen.

Berufsschulpflicht bis zum 21. Lebensjahr

Viele seien älter als 18 Jahre und die rechtlichen Möglichkeiten daher eingeschränkt, sie zur Unterrichtsteilnahme zu verpflichten. „Längst überfällig ist die Ausweitung der Berufsschulpflicht bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Denn nur, wenn eine Schulpflicht besteht, kann man diese auch durchsetzen“, machte Oldenburg deutlich. (dpa/abu)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp