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  • Foto: picture alliance/dpa

Vermieter freuen sich: Gericht: Modeladen muss auch im Lockdown Miete zahlen

Gute Nachricht für Vermieter von Gewerbeflächen: Die 5. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg hat die Betreiberin eines Bekleidungsgeschäftes in Celle zur Nachzahlung der Miete verurteilt, die die Frau während des Lockdowns im April zurück gehalten hatte.

Die Betreiberin des Modegeschäfts hatte für April 2020 die Miete nicht gezahlt, weil sie wegen des Lockdowns nicht öffnen durfte. Nach Auffassung der Richter hatte die Vermieterin aber Anspruch auf die volle Miete, auch wenn die Mieterin mit dem Laden kaum Einnahmen erzielen konnte. 

Gericht im Norden: Modeladen muss auch im Lockdown Miete zahlen

Begründung: Das Ladenlokal sei ja für die Mieterin grundsätzlich weiter nutzbar geblieben, sie habe bloß keine Kunden empfangen dürfen. Sie habe die Fläche aber als Warenlager für den Online-Handel und die Schaufenster als Werbefläche genutzt.

Lüneburg: Urteil zu Miete im Lockdown

Die Richter vertreten die Auffassung, dass das „Verwendungsrisiko der Mietsache grundsätzlich die Mieterin trage“, während es Sache der Vermieterin ist, dafür zu sorgen, dass das Gebäude in Schuss bleibt. Die Richter zeigen sich vermieterfreundlich: „Eine einseitige Verlagerung des Nutzungsrisikos zu Lasten der Vermieterin ist nicht angezeigt.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Ladeninhaberin kann beim Oberlandesgericht Celle Berufung einlegen.

Adidas: Skandal um Mietkürzungen im Lockdown

Im Frühjahr hatten finanzstarke Unternehmen wie adidas für Empörung gesorgt, als sie wegen des Lockdowns die Mietzahlungen für seine Filialen auszusetzten und sich an einem Nothilfeprogramm der Bundesregierung bedienten. Nach massiven Protesten zahlte adidas die Mieten nach.

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