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Verbote werden ignoriert: Polizei vertreibt Kapitäne aus Ostsee-Paradies

Trotz Verbots fahren immer häufiger Freizeitkapitäne mit ihren Booten in die Sperrzone „Geltinger Birk“ an der Ostsee. Doch das Naturschutzgebiet ist für jegliche Wasserfahrzeuge gesperrt – und zwar ganzjährig. Einige Segler und Motorboot-Fans scheint das aber  wenig zu interessieren. Die Polizei appelliert jetzt an die Wassersportler.

Am vergangenen Wochenende wurden durch die Wasserschutzpolizei Flensburg 16 Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gegen Bootsführer eingeleitet. Diese hielten sich in der Sperrzone der „Geltinger Birk“ auf oder hatten bereits geankert. Die Flensburger Polizei bittet eindringlich darum, die Küstenlandschaft zu schützen und sich an die Befahrensregelungen zu halten.  

Ostsee: Boote dringen in Sperrzone „Geltinger Birk“ ein

Die „Geltinger Birk“ ist eine 773 Hektar große einzigartige Küstenlandschaft an der Ostsee nahe Flensburg. Das Naturschutzgebiet im Kreis Schleswig-Flensburg ist geprägt durch Strandseen, Sümpfe, Wälder, Salzwiesen und Dünen. Sie bietet einen Lebensraum für zahlreiche Arten der Pflanzen- und Tierwelt. Darunter auch die seltenen Seeadler.

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Um diese und andere Tiere in ihrem Lebensraum nicht zu stören, wurde 2016 auf Grundlage einer Bundesverordnung zur Befahrensregelung die „Geltinger Birk“ zu einer Sperrzone für Wasserfahrzeuge erklärt. Das Verbot erstreckt sich jedoch nicht nur auf die innerhalb des Naturschutzgebietes liegenden Gewässer, sondern auch auf die drum herum liegende Ostseeküste.

Geltinger Birk an der Ostsee: Auch Segeln, Windsurfen und Kiten ist verboten

In das Verbot sind ausdrücklich maschinen- und windgetriebene Wasserfahrzeuge (auch Windsurfer und Kiter) einbezogen. Ausgenommen sind nur Boote der Erwerbsfischerei und ausschließlich muskelbetriebene Wasserfahrzeuge, wie beispielsweise Kajaks, Ruder- oder Paddelboote. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro rechnen. (sr)

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