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Ostermarsch
  • Ostermarsch mit Putin-Freunden? Um die Friedensdemo gibt es in diesem Jahr Streit (Archivbild von 2019)
  • Foto: dpa

Unter Auflagen: Gericht in Schwerin gestattet zwei Demos

Schwerin –

Demonstrationen in Schwerin dürfen jetzt doch stattfinden. Zwei Widersprüche gegen Urteile des Verwaltungsgerichtes zu versammlungsrechtliche Verboten auf Grund der Corona-Krise hatten Erfolg. Die Protestmärsche dürfen nur unter Auflagen starten.

Der Oberbürgermeister, Rico Badenschier (SPD) hatte unter Hinweis auf die Corona-Verfügungen zwei Demonstrationen untersagt. Als Entscheidungsgrundlagen wurde zwischen dem wesentlichen Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und dem Rechtsgut des Schutzes von Leib und Leben der Bevölkerung abgewogen, teilte das Gericht am Samstagabend mit.

Schwerin: Demonstrationen können unter Auflagen statt finden

Nach den eingelegten Widersprüchen wurde in beiden Fällen neu abgewogen. Der Richter habe sich nicht davon überzeugen können, dass der Gesundheitsschutz nur dann gewährleistet ist, wenn ein vollständiges Versammlungsverbot durchgesetzt würde. Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig.

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Zum einen ging es um die für Montag angemeldete Demonstration „71 Jahre Grundgesetz – 60 Jahre Ostermarsch – 2 Monate Corona“, die von der Stadt untersagt worden war. Sie darf jetzt stattfinden, allerdings unter Auflagen.

Schwerin: Die Demonstration ist örtlich gebunden

Ein Demonstrationszug ist nicht erlaubt, alles muss an einem Ort stattfinden. Die Teilnehmerzahl wird begrenzt und der Versammlungsleiter hat Namen und Anschriften der Teilnehmer zu erfassen. Zwischen den Demonstranten sind zwei Meter Abstand einzuhalten, zu Passanten sogar zehn Meter.

Unter ähnlichen Auflagen steht auch die geplante Übergabe der Petition einer Flüchtlingshilfe an das Landesministerium am kommenden Dienstag. Maximal 20 Personen dürfen daran teilnehmen, alle müssen einen Mund- und Nasenschutz tragen und Abstände einhalten. (sr/dpa)

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