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  • Foto: Stefan Tretropp

Überfall in Gartenlaube: Mann (41) soll zwei Rentnerinnen vergewaltigt haben

Rostock –

Wegen des Verwurfs der Vergewaltigung und gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen muss sich seit Donnerstag ein 41-Jähriger vor dem Landgericht Rostock verantworten. Christof G. soll laut Anklage der Staatsanwaltschaft im Mai und im August 2019 eine 63- sowie eine 74-jährige Seniorin vergewaltigt und verletzt haben.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 17. Mai 2019 die 63-jährige Monika B. auf offener Straße in der Rostocker Südstadt zunächst brutal zu Boden gerissen und sich dann sexuell an ihr vergangen zu haben. Der Vorfall geschah nachts gegen 1.15 Uhr in einem Park an der Majakowskistraße, durch den die Frau gerade ging.

Rostock: Opfer schlug Angreifer in die Flucht

Durch laute Schreie und heftige Gegenwehr habe Christof G. laut Anklage von der weiteren Ausführung der Straftat abgesehen – aus Angst, entdeckt zu werden.

Durch die Brutalität erlitt die 63-Jährige Hämatome. Die Polizei konnte bei der Tat DNA-Spuren sichern, die mit dem Angeklagten übereinstimmten. Knapp drei Monate später, am 10. August, soll Christof G. die 74-jährige Renate G. in ihrer Gartenlaube im Dierkower Hermann-Löns-Weg überwältigt und vergewaltigt haben.

Landgericht Rostock: Vergewaltigung in Gartenlaube

Er sei über den Zaun des Gartens geklettert und habe die Geschädigte mehrfach geschlagen und auf den Boden geworfen. Renate G. habe schließlich aus Angst um ihr Leben den Geschlechtsverkehr geduldet. Sie trug Abschürfungen und Hämatome am ganzen Körper davon.

Rostock: So geistesgegenwärtig reagierte das Opfer

Nach der Tat habe der Angeklagte die Geschädigte gefragt, wann sie wieder in den Garten komme. Diese habe geistesgegenwärtig gesagt, dass sie am 14. August wieder im Garten sei.

An diesem Tag konnte der Angeklagte durch die Polizei aufgrund der Anzeige der Geschädigten in der Gartenlaube festgenommen werden.

Zu Prozessbeginn wurde lediglich die Anklageschrift verlesen, der Angeklagte gab an, sich demnächst äußern zu wollen. Das Gericht wies am Eröffnungstag darauf hin, dass auch die Anordnung einer Sicherungsverwahrung in Betracht kommt.

Der Prozess wird am 20. Februar fortgesetzt. (mp)

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